Einer Familie im Raum Brandenburg hat die Krankenkasse immer noch nicht die Orthesen für die Füße genehmigt, die seit Mitte Dezember letzten Jahres beantragt wurden. Die Begründung, lapidar, dem MDK reiche die Diagnose als Begründung nicht aus.
Wie bitte? Dem Kind wurde gerade der Spitzfuß mit durch eine stationäre Therapie korrigiert, damit es wieder stehen und laufen kann. Doch, damit es nicht wieder zum Spitzfuß kommt, braucht das Kind sofort Orthesen. Aber wie erklärt man das einer Krankenkasse, dass sie mit einer Ablehnung der Kostenübernahme für das Hilfsmittel oder einem langen Weg für Genehmigung, die Gehbehinderung des Kindes selbst verursachen und das Kind zum Schwerbehinderten machen.
Dabei ist es die Aufgabe der Krankenkasse als Leistungsträger sogar die “Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten” (§26 SGB IX).