Die Entscheidung hierfür wird danach getroffen, ob und wie weit neben der Eingliederungshilfe noch Jugendhilfe stattfindet. Der Anteil der Jugendhilfe gegenüber den heilpädagogischen Förderungen und der Pflege sollte möglichst gering sein, sprich unter 30 Prozent. Wie diese Prüfung sich dann in der Praxis umsetzt, gilt es dann noch abzuwarten, also ob auch dabei mehr zugunsten der Betroffenen entschieden wird oder nicht.
Anhaltspunkte dafür ergeben sich durch die Höhe der Eingliederungshilfe vom Landessozialamt und dem Tagesablauf (Frühförderung, Pflege) in der Kita. Zum Beispiel bekommt ein Kind eine intensive Betreuung (wie Eins-zu-Eins), findet keine oder nur kaum Jugendhilfe statt. Bei diesen Kindern (in der städtischen Einrichtung sind es fünf) wird es (voraussichtlich) eine Befreiung von der Kita-Gebühr geben. Somit wäre unser Intensivkind auch befreit. Diese Befreiung kann rückwirkend bis zum August 2006 bewilligt werden laut dem Schreiben.
Müssen die Eltern von einem behinderten Kind aufgrund des hier genannten Verfahrens Kita-Gebühren zahlen, dann sollen ihre erheblichen Mehraufwendungen wegen der Behinderung des Kindes berücksichtigt werden, also ein (Teil-)Erlass von Gebühren nach dem Gesetzen der Jugendhilfe.
Somit wurden unsere rechtlichen Bedenken (Vorrangigkeit der Sozialhilfegesetze gegenüber der Jugendhilfe) umgesetzt, zum großen Teil. Denn an sich wäre immer noch die Frage, ob die Befreiung nicht alleine deswegen gilt, weil Eingliederungshilfe vom Sozialamt geleistet wird. Doch diesen gerichtlichen Weg, wenn dann, müssten andere Eltern durch fechten.
Abschließend möchte ich sagen, die Entscheidung der Stadt bildet eine realistische politische Lösung ab, also wenn man es davon abhängig sieht, wie die Stadträte das Problem wahrnahmen und wie das Land Thüringen sich dazu verhält. Die Petition hierzu, so sickerte schon durch, sei gescheitert und solle in die Fraktionen des Parlamentes gegeben werden. Doch dazu habe ich noch nichts konkretes, also schriftliche vom Land, erhalten.
Nebenbei hoffe ich, dass sich an der Entscheidung der Stadt Jena auch andere Träger von integrativen Kitas daran orientieren oder sogar anlehnen.