Stadt Jena hat entschieden: (keine) Kita-Gebühren für das behinderte Kind

S
Im letz­ten Stadt­rat vor knapp zwei Wochen wur­de es schon ver­le­sen, der Bericht, wie oder wel­che (schwer-)behinderten Kin­der von der Kita-Gebühr (Eltern­bei­trag) befreit wer­den. Jetzt liegt mir die Ent­schei­dung der Stadt auch schrift­lich vor, als Brief vom Sozi­al­de­zer­nen­ten, Herrn Schen­ker. Dar­in sticht her­vor: Bekommt ein behin­der­tes Kind Ein­glie­de­rungs­hil­fe nach dem zwölf­ten Sozi­al­ge­setz­buch, dann wird es eine Ein­zel­fall­prü­fung geben, ob Gebüh­ren bezahlt wer­den müs­sen oder nicht.

Die Ent­schei­dung hier­für wird danach getrof­fen, ob und wie weit neben der Ein­glie­de­rungs­hil­fe noch Jugend­hil­fe statt­fin­det. Der Anteil der Jugend­hil­fe gegen­über den heil­päd­ago­gi­schen För­de­run­gen und der Pfle­ge soll­te mög­lichst gering sein, sprich unter 30 Pro­zent. Wie die­se Prü­fung sich dann in der Pra­xis umsetzt, gilt es dann noch abzu­war­ten, also ob auch dabei mehr zuguns­ten der Betrof­fe­nen ent­schie­den wird oder nicht.

Anhalts­punk­te dafür erge­ben sich durch die Höhe der Ein­glie­de­rungs­hil­fe vom Lan­des­so­zi­al­amt und dem Tages­ab­lauf (Früh­för­de­rung, Pfle­ge) in der Kita. Zum Bei­spiel bekommt ein Kind eine inten­si­ve Betreu­ung (wie Eins-zu-Eins), fin­det kei­ne oder nur kaum Jugend­hil­fe statt. Bei die­sen Kin­dern (in der städ­ti­schen Ein­rich­tung sind es fünf) wird es (vor­aus­sicht­lich) eine Befrei­ung von der Kita-Gebühr geben. Somit wäre unser Inten­siv­kind auch befreit. Die­se Befrei­ung kann rück­wir­kend bis zum August 2006 bewil­ligt wer­den laut dem Schreiben.

Müs­sen die Eltern von einem behin­der­ten Kind auf­grund des hier genann­ten Ver­fah­rens Kita-Gebüh­ren zah­len, dann sol­len ihre erheb­li­chen Mehr­auf­wen­dun­gen wegen der Behin­de­rung des Kin­des berück­sich­tigt wer­den, also ein (Teil-)Erlass von Gebüh­ren nach dem Geset­zen der Jugendhilfe.

Somit wur­den unse­re recht­li­chen Beden­ken (Vor­ran­gig­keit der Sozi­al­hil­fe­ge­set­ze gegen­über der Jugend­hil­fe) umge­setzt, zum gro­ßen Teil. Denn an sich wäre immer noch die Fra­ge, ob die Befrei­ung nicht allei­ne des­we­gen gilt, weil Ein­glie­de­rungs­hil­fe vom Sozi­al­amt geleis­tet wird. Doch die­sen gericht­li­chen Weg, wenn dann, müss­ten ande­re Eltern durch fechten.

Abschlie­ßend möch­te ich sagen, die Ent­schei­dung der Stadt bil­det eine rea­lis­ti­sche poli­ti­sche Lösung ab, also wenn man es davon abhän­gig sieht, wie die Stadt­rä­te das Pro­blem wahr­nah­men und wie das Land Thü­rin­gen sich dazu ver­hält. Die Peti­ti­on hier­zu, so sicker­te schon durch, sei geschei­tert und sol­le in die Frak­tio­nen des Par­la­men­tes gege­ben wer­den. Doch dazu habe ich noch nichts kon­kre­tes, also schrift­li­che vom Land, erhalten.
Neben­bei hof­fe ich, dass sich an der Ent­schei­dung der Stadt Jena auch ande­re Trä­ger von inte­gra­ti­ven Kitas dar­an ori­en­tie­ren oder sogar anlehnen.

Kate­go­rie: 



var switchTo5x=true;stLight.options({publisher:”});

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus