“Nur nicht aufgeben” nennt sich eine kleine, an sich erfolgreiche, Story bei kobinet-nachrichten, wo es um den Kampf für ein notwendiges Hilfsmittel geht. Ein Widerspruch, ein paar Telefonate und das Hilfsmittel sei dort von der Krankenkasse übernommen worden, mit dem Deal: Das Fachgeschäft solle nichts von der Kostenübernahme erfahren.
Doch “Nur nicht aufgeben” bedeutet bei uns nicht nur ein Widerspruch pro Hilfsmittel, sondern zwei und an sich die Befürchtung, die Sache lässt sich nur bei Gericht klären. “Nur nicht aufgeben” mag nett klingen, wenn es nur bei einem Hilfsmittel so wäre, doch bei einen schwerbehinderten Kind, mit wachstumsbedingten Anpassungen hinzu, hat man nicht nur “mal” ein Widerspruch, sondern mehrere. Da wirkt dann dieser Satz eher wie “Ihr Kind ist behindert, dass tut mir aber leid.”
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Recht — Pflicht
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