Ein Richterspruch und eine Diskussion ums Leben

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Wol­len Sie, lie­ber Leser, ein behin­der­tes Kind? Nein? Oh, Sie sehen sich, wenn es dann pas­siert, am Ende ihrer Kräf­te, ein geplün­der­tes Kon­to für den Mehr­auf­wand wie The­ra­pie und Hilfs­mit­tel und sie fin­den sich wie­der mit einem aku­ten Band­schei­ben­vor­fall, als Sie Ihren Jun­gen oder Mäd­chen vom Bett in den Roll­stuhl heben, denn den Lif­ter hat­te die Kas­se abgelehnt.

Nun, und wenn es pas­siert und Ihr Gynä­ko­lo­ge es nicht erkannt hat in der Schwan­ger­schaft, dann ver­kla­gen Sie ihn doch, immer­hin sol­len 3 Pro­zent der Behin­de­run­gen “ange­bo­ren” sein, 10 Pro­zent sei­en es mit der Geburt. Sie den­ken, das klappt nicht? Nun in Öster­reich schon, da hat die kla­gen­de Par­tei die gesam­ten Lebens­er­hal­tungs­kos­ten vom “Ver­ur­sa­cher”, ein Spi­tal, zuge­spro­chen bekom­men. Denn, so die “Kurz”-Argumentation, hät­ten sie gewusst, dass das Kind behin­dert wäre, hät­ten sie es abgetrieben.

Ja und das wirft wie­der Fra­gen auf, glaubt man der Pres­se, so sei der Jun­ge auf­ge­weckt und intel­li­gent, er braucht halt viel Pfle­ge. Eine Abtrei­bung stellt hier die Fra­ge einer bewuss­ten Selek­ti­on von Leben. Aber, betrach­ten wir die Sache mal anders, denn es gibt sie auch, die Gerichts­pro­zes­se wegen ver­mut­li­cher Impf­schä­den, wel­che zu Behin­de­rung führ­ten oder wegen eines Unfalls, bei dem der Ver­ur­sa­cher nicht sei­ne Schuld ein­ge­steht. Da geht es auch um die Kos­ten, die der Mehr­auf­wand erzeugt, genau­so wie bei einer Fami­lie, die ein Kind mit Behin­de­rung bekommt, wo sich her­aus­stellt, man hät­te es erken­nen kön­nen in der Schwan­ger­schaft. Nun, man klagt halt mit dem Argu­ment: Man hät­te es abge­trie­ben, wenn man es gewusst hät­te. Ob man es wirk­lich gemacht hät­te, wird nicht beantwortet.

Sie mei­nen, die Asso­zia­ti­on der ver­schie­de­nen Arten von Kla­gen und Ursa­chen einer Behin­de­rung sei jetzt weit her­ge­holt. Es kann sein, aber eines ver­bin­det sie: Geld, dass den “Scha­den” Behin­de­rung aus­glei­chen soll. Denn auch bei dem jetzt sechs­jäh­ri­gen Jun­gen, da dreht es sich ums Geld, eine Sum­me von über 200.000 Euro für die ers­ten vier­ein­halb Lebens­jah­re. Und was man dabei unter dem Begriff Lebens­er­hal­tungs­kos­ten ver­ste­hen mag, sei mal so ste­hen gelas­sen, also ob damit nicht der Mehr­be­darf wegen der Behin­de­rung oder die Krank­heits­kos­ten gemeint sind.

Aber an sich kur­belt die­ser Rich­ter­spruch natür­lich wie­der eine Dis­kus­si­on an, die zum einen die Poli­tik in Öster­reich for­dert, aber auch die Fra­ge der Belas­tung stellt für die Fami­li­en und einen bes­se­ren Aus­gleich für die finan­zi­el­len Nach­tei­le und: Eine bes­se­re Auf­klä­rung über die Lebens­per­spek­ti­ve mit einer Behin­de­rung. Und viel­leicht stellt die Dis­kus­si­on auch die Fra­ge, ob man nicht wirk­lich an einen Aus­gleich schafft für die Fami­li­en. Eben das Behin­de­rung nur eine Spiel­art von Leben ist und somit die Ange­hö­ri­gen nicht gleich an ihre Gren­zen sto­ßen, sich allein gelas­sen füh­len und erst eine gute Lebens­qua­li­tät, zum Bei­spiel durch Hilfs­mit­tel oder Pfle­ge­dienst, für die gesam­te Fami­lie erkämp­fen müssen.

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