Nun, und wenn es passiert und Ihr Gynäkologe es nicht erkannt hat in der Schwangerschaft, dann verklagen Sie ihn doch, immerhin sollen 3 Prozent der Behinderungen “angeboren” sein, 10 Prozent seien es mit der Geburt. Sie denken, das klappt nicht? Nun in Österreich schon, da hat die klagende Partei die gesamten Lebenserhaltungskosten vom “Verursacher”, ein Spital, zugesprochen bekommen. Denn, so die “Kurz”-Argumentation, hätten sie gewusst, dass das Kind behindert wäre, hätten sie es abgetrieben.
Ja und das wirft wieder Fragen auf, glaubt man der Presse, so sei der Junge aufgeweckt und intelligent, er braucht halt viel Pflege. Eine Abtreibung stellt hier die Frage einer bewussten Selektion von Leben. Aber, betrachten wir die Sache mal anders, denn es gibt sie auch, die Gerichtsprozesse wegen vermutlicher Impfschäden, welche zu Behinderung führten oder wegen eines Unfalls, bei dem der Verursacher nicht seine Schuld eingesteht. Da geht es auch um die Kosten, die der Mehraufwand erzeugt, genauso wie bei einer Familie, die ein Kind mit Behinderung bekommt, wo sich herausstellt, man hätte es erkennen können in der Schwangerschaft. Nun, man klagt halt mit dem Argument: Man hätte es abgetrieben, wenn man es gewusst hätte. Ob man es wirklich gemacht hätte, wird nicht beantwortet.
Sie meinen, die Assoziation der verschiedenen Arten von Klagen und Ursachen einer Behinderung sei jetzt weit hergeholt. Es kann sein, aber eines verbindet sie: Geld, dass den “Schaden” Behinderung ausgleichen soll. Denn auch bei dem jetzt sechsjährigen Jungen, da dreht es sich ums Geld, eine Summe von über 200.000 Euro für die ersten viereinhalb Lebensjahre. Und was man dabei unter dem Begriff Lebenserhaltungskosten verstehen mag, sei mal so stehen gelassen, also ob damit nicht der Mehrbedarf wegen der Behinderung oder die Krankheitskosten gemeint sind.
Aber an sich kurbelt dieser Richterspruch natürlich wieder eine Diskussion an, die zum einen die Politik in Österreich fordert, aber auch die Frage der Belastung stellt für die Familien und einen besseren Ausgleich für die finanziellen Nachteile und: Eine bessere Aufklärung über die Lebensperspektive mit einer Behinderung. Und vielleicht stellt die Diskussion auch die Frage, ob man nicht wirklich an einen Ausgleich schafft für die Familien. Eben das Behinderung nur eine Spielart von Leben ist und somit die Angehörigen nicht gleich an ihre Grenzen stoßen, sich allein gelassen fühlen und erst eine gute Lebensqualität, zum Beispiel durch Hilfsmittel oder Pflegedienst, für die gesamte Familie erkämpfen müssen.
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