Aber nun gut, wenn man die besondere Lebenssituation nicht anerkennt, dann aber richtig, so könnte man meinen, denn jetzt wird nicht nur der Elternbeitrag an sich erhoben, sondern für die Berechnung der Kita-Gebühr noch das Blindengeld und das Pflegegeld als Einkommen herangezogen. Gratulation “Stadt Jena”, Träger der Einrichtung. Selbst beim ALG II oder beim Sozialgeld gelten diese sachgebundenen Leistungen nicht als Einkommen.
Da erinnere ich mich mal an die TLZ vom 19.09.06, wo es hieß, dass der behinderungsbedingte Mehrbedarf berücksichtigt werden soll. Dies sieht aber ganz anders aus: Durch das heranziehen des Pflege- und Blindengeldes rutschen wir gleich eine “Etage” höher und müssen somit noch ein Mehr an Gebühren, also Elternbeitrag, zahlen.
Ich hoffe nur, es war ein Versehen des Sachbearbeiters, doch sollte eigentlich ein im Sozialgesetzbuch geschulter Sachbearbeiter dieses wissen und bei nur 18 integrativen Kindern ist es für mich noch viel eher zu beachten, da hinzu dieses Thema ja auch, irgendwie, aktuelle Stadtpolitik ist.