Elternbeitrag vs. Pflege- und Blindengeld

E
Das die Stadt Jena jetzt den Eltern­bei­trag beim behin­der­ten Kind in der inte­gra­ti­ven Kita erhebt, habe ich ja erwar­tet, obwohl es recht­li­che Beden­ken gibt und es eine Aus­schal­tung eines Nach­teils­aus­glei­ches ist. Dies scheint vie­len Stadt­po­li­ti­kern egal zu sein, denn an so man­che Stadt­rats­frak­ti­on fin­det sich kein Gespräch dar­über oder anders her­um: Bei der Auf­nah­me eine Kon­takt­ge­sprächs bekun­den sie durch Ges­ten, man neh­me das The­ma ernst und es wird sich ein Stadt­rats­mit­glied bei mir mel­den. Ja, denks­te. Die ein­zi­ge Par­tei, die hier wirk­lich Bür­ger­nä­he zeigt, ist die PDS.

Aber nun gut, wenn man die beson­de­re Lebens­si­tua­ti­on nicht aner­kennt, dann aber rich­tig, so könn­te man mei­nen, denn jetzt wird nicht nur der Eltern­bei­trag an sich erho­ben, son­dern für die Berech­nung der Kita-Gebühr noch das Blin­den­geld und das Pfle­ge­geld als Ein­kom­men her­an­ge­zo­gen. Gra­tu­la­ti­on “Stadt Jena”, Trä­ger der Ein­rich­tung. Selbst beim ALG II oder beim Sozi­al­geld gel­ten die­se sach­ge­bun­de­nen Leis­tun­gen nicht als Einkommen.

Da erin­ne­re ich mich mal an die TLZ vom 19.09.06, wo es hieß, dass der behin­de­rungs­be­ding­te Mehr­be­darf berück­sich­tigt wer­den soll. Dies sieht aber ganz anders aus: Durch das her­an­zie­hen des Pfle­ge- und Blin­den­gel­des rut­schen wir gleich eine “Eta­ge” höher und müs­sen somit noch ein Mehr an Gebüh­ren, also Eltern­bei­trag, zahlen.

Ich hof­fe nur, es war ein Ver­se­hen des Sach­be­ar­bei­ters, doch soll­te eigent­lich ein im Sozi­al­ge­setz­buch geschul­ter Sach­be­ar­bei­ter die­ses wis­sen und bei nur 18 inte­gra­ti­ven Kin­dern ist es für mich noch viel eher zu beach­ten, da hin­zu die­ses The­ma ja auch, irgend­wie, aktu­el­le Stadt­po­li­tik ist.

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by dirkstr

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