Krankenkasse: Immer noch kein Winterschlupfsack

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Ja, klar, es ist (fast) Som­mer und wir haben immer noch kei­nen Win­ter­schlupf­sack. Und heu­te kam ein Schrei­ben von der BKK für Heil­be­ru­fe über unse­ren Wider­spruch vom 15.11.06, dass sie unse­ren Wider­spruch auch wei­ter­hin nicht abhel­fen konnten.

Sie­ben Mona­te spä­ter. Jetzt soll die Sache im Wider­spruchs­aus­schuss in ein paar Tagen ver­han­delt wer­den. So und dort fällt dann die Ent­schei­dung, ob die Sache dann noch vors Sozi­al­ge­richt zieht. Schließ­lich und erschwe­rend kommt noch hin­zu, dass wir im Zeit­raum des Antrags für den Win­ter­schlupf­sack noch ALG-II erhiel­ten und dort sind über 200 Euro Eigen­an­teil ja fast das monat­li­che Sozi­al­geld der Madame.

Sie­ben Mona­te War­te­zeit auf eine Ent­schei­dung über ein Hilfs­mit­tel für die Teil­ha­be am öffent­li­chen Leben. Ich glaub ja nicht, dass dies im Sin­ne des SGB IX ist, aber ich kann mich auch irren, ins­be­son­de­re wenn kein Inter­es­se besteht für die Integration.

Was ich mich hier­bei fra­ge, ist, ob der bis­he­ri­ge Ver­wal­tungs­auf­wand bis hin zum Wider­spruchs­aus­schuss nicht teu­rer ist als letzt­end­lich die vol­le Geneh­mi­gung des Schlupf­sa­ckes, ins­be­son­de­re wenn (viel­leicht) noch ein Gut­ach­ten zwi­schen­drin lief.

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by dirkstr

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