Sieben Monate später. Jetzt soll die Sache im Widerspruchsausschuss in ein paar Tagen verhandelt werden. So und dort fällt dann die Entscheidung, ob die Sache dann noch vors Sozialgericht zieht. Schließlich und erschwerend kommt noch hinzu, dass wir im Zeitraum des Antrags für den Winterschlupfsack noch ALG-II erhielten und dort sind über 200 Euro Eigenanteil ja fast das monatliche Sozialgeld der Madame.
Sieben Monate Wartezeit auf eine Entscheidung über ein Hilfsmittel für die Teilhabe am öffentlichen Leben. Ich glaub ja nicht, dass dies im Sinne des SGB IX ist, aber ich kann mich auch irren, insbesondere wenn kein Interesse besteht für die Integration.
Was ich mich hierbei frage, ist, ob der bisherige Verwaltungsaufwand bis hin zum Widerspruchsausschuss nicht teurer ist als letztendlich die volle Genehmigung des Schlupfsackes, insbesondere wenn (vielleicht) noch ein Gutachten zwischendrin lief.