Arbeitslosenrecht, Kind und die Inklusion

Mit dem Urteil vom Bun­dessozial­gericht  (Az.: B 14 AS 3/09 R) zeigt sich  deut­lich: die Anwen­dung vom Arbeit­slosen­recht auf Nicht-Erwerb­s­fähige, also Kindern, benachteiligt diese. So wird eben nur dann eine Behin­derung eines Men­schen anerkan­nt, wenn dieser arbeit­en gehen kön­nte und dies wäre eh erst ab dem 15. Leben­s­jahr möglich. Der finanzielle Mehraufwand für das behin­derte Kind, der auch beste­ht wenn die Eltern keinen Job haben, find­et somit keine Würdigung.

Mehraufwand? Durch die Pfle­ge­si­t­u­a­tion von Fam­i­lien mit einem behin­derten Kind passiert es häu­fig, dass ein Part­ner nicht arbeit­en gehen kann. Ewig lange Klinikaufen­thalte oder durchwachte Nächte wie fehlende regionale Betreu­ungsmöglichkeit­en sor­gen für Arbeit­sun­fähigkeit. Dazu gesellt sich noch die höhere Schei­dungsrate bei Fam­i­lien mit behin­derten Kindern als bei den „Nor­malen“.

Also bleibt am Ende für Einige nur das ALG 2 um seine Exis­tenz zu sich­ern und dann dies: der Mehraufwand für Medika­mente oder Hil­f­s­mit­tel, die die Kasse nicht übern­immt, müssen vom mageren ALG 2 gezahlt wer­den. Wer einen Job hat und Steuern zahlt kann zumin­d­est einen Teil der Mehrkosten bei der Steuer­erk­lärung gel­tend machne, auch wenn dieser Pausch­be­trag seit 35 Jahren nicht mehr angepasst wor­den ist.

35 Jahre gleicher Satz für Mehraufwand

Sieht man in der Nich­tan­pas­sung des Behin­derten­pausch­be­trags eine poli­tis­che Aus­sage und Willen der Geset­zge­ber, so wür­den für Men­schen mit Hand­ikap nie die Mehrkosten steigen, also seit 1975. Sie wären dem­nach sog­ar gefall­en, ori­en­tiert man sich an der laufend­en Infla­tion. Somit wäre es also logisch, dass Kinder mit Behin­derung auch keinen Anspruch auf Mehrkosten haben. Schließlich müssten sich dann die Mehrkosten irgend­wann gegen Null bewe­gen. Wozu also dem behin­derten Kind einen Mehrbe­darf genehmi­gen, den man dann wieder rück­gängig machen müsste. Das Kind, da es nicht erwerb­s­fähig ist, bringe doch unser­er Gesellschaft keinen „pro­duk­tiv­en“ Nutzen, was eine Anerken­nung vom Mehrbe­darf recht­fer­ti­gen würde.

Ein Signal

Es stellt sich also die Frage, ob damit die Eltern von behin­derten Kindern ermuntert wer­den sollen, ihr Kind am besten in ein Heim zu geben, wenn Sie dann eben keine „Unkosten“ mehr haben. Kinder mit Behin­derung also weg aus dem öffentlichen Tages­bild der Gesellschaft. Die Forderun­gen der UN-Kon­ven­tion für Rechte von Men­schen mit Behin­derun­gen wie die Inklu­sion in den Schulen fordert eben die Poli­tik und dies ist wohl nicht jeden recht. Ist ein behin­dertes Kind im Heim, dann braucht es keine Umset­zung der Schlag­wörter wie Inte­gra­tion oder Inklu­sion. Oder wie habe ich dies zu verstehen?

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