Arbeitslosenrecht, Kind und die Inklusion

A

Mit dem Urteil vom Bun­des­so­zi­al­ge­richt (Az.: B 14 AS 309 R) zeigt sich deut­lich: die Anwen­dung vom Arbeits­lo­sen­recht auf Nicht-Erwerbs­fä­hi­ge, also Kin­dern, benach­tei­ligt die­se. So wird eben nur dann eine Behin­de­rung eines Men­schen aner­kannt, wenn die­ser arbei­ten gehen könn­te und dies wäre eh erst ab dem 15. Lebens­jahr mög­lich. Der finan­zi­el­le Mehr­auf­wand für das behin­der­te Kind, der auch besteht wenn die Eltern kei­nen Job haben, fin­det somit kei­ne Würdigung.

Mehr­auf­wand? Durch die Pfle­ge­si­tua­ti­on von Fami­li­en mit einem behin­der­ten Kind pas­siert es häu­fig, dass ein Part­ner nicht arbei­ten gehen kann. Ewig lan­ge Kli­nik­auf­ent­hal­te oder durch­wach­te Näch­te wie feh­len­de regio­na­le Betreu­ungs­mög­lich­kei­ten sor­gen für Arbeits­un­fä­hig­keit. Dazu gesellt sich noch die höhe­re Schei­dungs­ra­te bei Fami­li­en mit behin­der­ten Kin­dern als bei den „Nor­ma­len“.

Also bleibt am Ende für Eini­ge nur das ALG 2 um sei­ne Exis­tenz zu sichern und dann dies: der Mehr­auf­wand für Medi­ka­men­te oder Hilfs­mit­tel, die die Kas­se nicht über­nimmt, müs­sen vom mage­ren ALG 2 gezahlt wer­den. Wer einen Job hat und Steu­ern zahlt kann zumin­dest einen Teil der Mehr­kos­ten bei der Steu­er­erklä­rung gel­tend mach­ne, auch wenn die­ser Pausch­be­trag seit 35 Jah­ren nicht mehr ange­passt wor­den ist.

35 Jahre gleicher Satz für Mehraufwand

Sieht man in der Nicht­an­pas­sung des Behin­der­ten­pausch­be­trags eine poli­ti­sche Aus­sa­ge und Wil­len der Gesetz­ge­ber, so wür­den für Men­schen mit Han­di­kap nie die Mehr­kos­ten stei­gen, also seit 1975. Sie wären dem­nach sogar gefal­len, ori­en­tiert man sich an der lau­fen­den Infla­ti­on. Somit wäre es also logisch, dass Kin­der mit Behin­de­rung auch kei­nen Anspruch auf Mehr­kos­ten haben. Schließ­lich müss­ten sich dann die Mehr­kos­ten irgend­wann gegen Null bewe­gen. Wozu also dem behin­der­ten Kind einen Mehr­be­darf geneh­mi­gen, den man dann wie­der rück­gän­gig machen müss­te. Das Kind, da es nicht erwerbs­fä­hig ist, brin­ge doch unse­rer Gesell­schaft kei­nen „pro­duk­ti­ven“ Nut­zen, was eine Aner­ken­nung vom Mehr­be­darf recht­fer­ti­gen würde.

Ein Signal

Es stellt sich also die Fra­ge, ob damit die Eltern von behin­der­ten Kin­dern ermun­tert wer­den sol­len, ihr Kind am bes­ten in ein Heim zu geben, wenn Sie dann eben kei­ne „Unkos­ten“ mehr haben. Kin­der mit Behin­de­rung also weg aus dem öffent­li­chen Tages­bild der Gesell­schaft. Die For­de­run­gen der UN-Kon­ven­ti­on für Rech­te von Men­schen mit Behin­de­run­gen wie die Inklu­si­on in den Schu­len for­dert eben die Poli­tik und dies ist wohl nicht jeden recht. Ist ein behin­der­tes Kind im Heim, dann braucht es kei­ne Umset­zung der Schlag­wör­ter wie Inte­gra­ti­on oder Inklu­si­on. Oder wie habe ich dies zu verstehen?

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus