Mit dem Urteil vom Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 3⁄09 R) zeigt sich deutlich: die Anwendung vom Arbeitslosenrecht auf Nicht-Erwerbsfähige, also Kindern, benachteiligt diese. So wird eben nur dann eine Behinderung eines Menschen anerkannt, wenn dieser arbeiten gehen könnte und dies wäre eh erst ab dem 15. Lebensjahr möglich. Der finanzielle Mehraufwand für das behinderte Kind, der auch besteht wenn die Eltern keinen Job haben, findet somit keine Würdigung.
Mehraufwand? Durch die Pflegesituation von Familien mit einem behinderten Kind passiert es häufig, dass ein Partner nicht arbeiten gehen kann. Ewig lange Klinikaufenthalte oder durchwachte Nächte wie fehlende regionale Betreuungsmöglichkeiten sorgen für Arbeitsunfähigkeit. Dazu gesellt sich noch die höhere Scheidungsrate bei Familien mit behinderten Kindern als bei den „Normalen“.
Also bleibt am Ende für Einige nur das ALG 2 um seine Existenz zu sichern und dann dies: der Mehraufwand für Medikamente oder Hilfsmittel, die die Kasse nicht übernimmt, müssen vom mageren ALG 2 gezahlt werden. Wer einen Job hat und Steuern zahlt kann zumindest einen Teil der Mehrkosten bei der Steuererklärung geltend machne, auch wenn dieser Pauschbetrag seit 35 Jahren nicht mehr angepasst worden ist.
35 Jahre gleicher Satz für Mehraufwand
Sieht man in der Nichtanpassung des Behindertenpauschbetrags eine politische Aussage und Willen der Gesetzgeber, so würden für Menschen mit Handikap nie die Mehrkosten steigen, also seit 1975. Sie wären demnach sogar gefallen, orientiert man sich an der laufenden Inflation. Somit wäre es also logisch, dass Kinder mit Behinderung auch keinen Anspruch auf Mehrkosten haben. Schließlich müssten sich dann die Mehrkosten irgendwann gegen Null bewegen. Wozu also dem behinderten Kind einen Mehrbedarf genehmigen, den man dann wieder rückgängig machen müsste. Das Kind, da es nicht erwerbsfähig ist, bringe doch unserer Gesellschaft keinen „produktiven“ Nutzen, was eine Anerkennung vom Mehrbedarf rechtfertigen würde.
Ein Signal
Es stellt sich also die Frage, ob damit die Eltern von behinderten Kindern ermuntert werden sollen, ihr Kind am besten in ein Heim zu geben, wenn Sie dann eben keine „Unkosten“ mehr haben. Kinder mit Behinderung also weg aus dem öffentlichen Tagesbild der Gesellschaft. Die Forderungen der UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderungen wie die Inklusion in den Schulen fordert eben die Politik und dies ist wohl nicht jeden recht. Ist ein behindertes Kind im Heim, dann braucht es keine Umsetzung der Schlagwörter wie Integration oder Inklusion. Oder wie habe ich dies zu verstehen?