Bevor es uns im August ins Kinderhospiz verschlug hatten wir, neben der Kurzzeitpflege, die Hospizpflege beantragt. Und dieser Antrag läuft scheinbar immer noch, somit fast zwei Monate. Zumindest war letzte Woche beim Hospiz selbst noch nichts darüber von der Krankenkasse eingegangen und bei uns auch nicht. Ein Grund, eine Nachfrage zu stellen bei der Krankenkasse, wo, wie, was denn nun sei. Die ging heute raus mit dem Fax. Bei anderen Familien, die wir dort kennen lernten, selbst bei einem Kind mit dem gleichen Syndrom wie unsere Madame, kam die Genehmigung der Hospizpflege innerhalb kurzer Zeit. Nun, ein Vergleich über die Bearbeitungszeit fällt schwer, schließlich sind es andere Krankenkassen. 😉
Aber wenn es ums Kürzen geht, da war die Kasse schneller. Somit wurde uns im Monat September gar kein Pflegegeld gezahlt wegen des Hospizaufenthaltes. Dies spricht zumindest unser Kontoauszug. Dabei waren wir nur 14 Tage, also einen halben Monat dort. Da muss man sicher nachfragen, was hier richtig und falsch ist. Ich vermute mal, dass bei der Kasse noch nicht die Abrechnung über die Kurzzeitpflege eingegangen ist vom Hospiz. Diese enthält die Anzahl der Tage des Aufenthaltes. Für diese Tage, bis auf den An- und Abreisetag laut der Webseite (kv-media.de), gibt es nämlich kein Pflegegeld an uns.
Kategorie: