Nun und was kann man noch tun? Betroffene Familien steht es immer noch frei den Rechtsweg zu gehen. Die Argumente für einen solchen Weg liegen vor. Diese wären es auch für unseren Weg gewesen, doch müssen wir keine Kitagebühren zahlen. Bei einem Rechtsstreit muss man sich aber gewiss sein, dass dieser voraussichtlich über Jahre gehen wird. Dies wiederum bedeutet, die Kitagebühren muss man vorerst zahlen, also sie müssen in den laufenden Ausgaben eingerechnet werden. Wenn das Verfahren gewonnen wird, dann gibt es das Geld natürlich wieder zurück. Daneben kann man auch einen Antrag auf Erlass von Kitagebühren stellen beim Jugendamt und als Begründung den finanziellen Mehraufwand wegen der Behinderung oder einer chronischen Erkrankung anbringen. Vielleicht erreicht man auch so einen reduzierten Beitrag bis zum vollständigen Erlass.
Was ich aber hierbei sehr schade finde, ist die Aberkennung von Nachteilsausgleichen bei den Eltern mit behinderten Kind und hinzu kommt es bei Kindern mit einer Pflegestufe zu einer Doppelbelastung, da die Einrichtung ab acht Stunden Kita am Tag Pflegegeld von der Pflegestufe erhalten darf. Um zum Beispiel diese Doppelbelastung zu vermeiden, gibt es die Vorrangregelung in den Sozialgesetzbüchern.