Nachhang: Die gescheiterte Petition (Kita-Gebühren)

N
Letz­te Woche habe ich die trau­ri­ge Tat­sa­che schrift­lich erhal­ten: Mei­ne Peti­ti­on zu der Erhe­bung der Kita­ge­büh­ren beim behin­der­ten Kind im Land Thü­rin­gen ist geschei­tert. Dies bedeu­tet, die Vor­rang­re­ge­lung der Sozi­al­ge­setz­bü­cher wird nicht umge­setzt wer­de vom Land und somit müs­sen die Eltern von behin­der­ten Kin­dern Kita­ge­büh­ren zah­len, auch wenn ihr Kind gar kei­ne Jugend­hil­fe in Anspruch nimmt (oder nur zum Teil). Es sei denn, ein Trä­ger vom inte­gra­ti­ven Kin­der­gar­ten wie die Stadt Jena, erkennt die Bun­des­ge­setz­ge­bung zum gro­ßen Teil an und befreit betrof­fe­ne Eltern von den Kita­ge­büh­ren. Ja, so funk­tio­niert die Landespolitik.

Nun und was kann man noch tun? Betrof­fe­ne Fami­li­en steht es immer noch frei den Rechts­weg zu gehen. Die Argu­men­te für einen sol­chen Weg lie­gen vor. Die­se wären es auch für unse­ren Weg gewe­sen, doch müs­sen wir kei­ne Kita­ge­büh­ren zah­len. Bei einem Rechts­streit muss man sich aber gewiss sein, dass die­ser vor­aus­sicht­lich über Jah­re gehen wird. Dies wie­der­um bedeu­tet, die Kita­ge­büh­ren muss man vor­erst zah­len, also sie müs­sen in den lau­fen­den Aus­ga­ben ein­ge­rech­net wer­den. Wenn das Ver­fah­ren gewon­nen wird, dann gibt es das Geld natür­lich wie­der zurück. Dane­ben kann man auch einen Antrag auf Erlass von Kita­ge­büh­ren stel­len beim Jugend­amt und als Begrün­dung den finan­zi­el­len Mehr­auf­wand wegen der Behin­de­rung oder einer chro­ni­schen Erkran­kung anbrin­gen. Viel­leicht erreicht man auch so einen redu­zier­ten Bei­trag bis zum voll­stän­di­gen Erlass.

Was ich aber hier­bei sehr scha­de fin­de, ist die Aberken­nung von Nach­teils­aus­glei­chen bei den Eltern mit behin­der­ten Kind und hin­zu kommt es bei Kin­dern mit einer Pfle­ge­stu­fe zu einer Dop­pel­be­las­tung, da die Ein­rich­tung ab acht Stun­den Kita am Tag Pfle­ge­geld von der Pfle­ge­stu­fe erhal­ten darf. Um zum Bei­spiel die­se Dop­pel­be­las­tung zu ver­mei­den, gibt es die Vor­rang­re­ge­lung in den Sozialgesetzbüchern.

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by dirkstr

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