Fahrtkosten vs. Entwöhnung von der Beatmung

F
Heu­te kam mal wie­der Post, wie auch ges­tern, zwar von der BKK für Heil­be­ru­fe. Es geht mal wie­der um unse­ren Wider­spruch zur Kos­ten­über­nah­me für Ber­lin-Lin­den­hof. Zum einen um die Kos­ten für den Auf­ent­halt. Nun, dies haben wir ja halb­wegs geneh­migt bekom­men. Aber halt nicht die Fahrt­kos­ten und die wur­den jetzt nach dem zwei­ten Wider­spruch auch nicht geneh­migt, denn sie, die Kran­ken­kas­se, dür­fe es nicht. Warum?

Ja, die Sach­be­ar­bei­ter sind der Auf­fas­sung, die Behand­lung kön­ne auch im nächst erreich­ba­ren Kran­ken­haus erfol­gen. Dies hat­te der MDK fest­ge­stellt. Doch dem ist nicht so und wir haben es auch begrün­det: Es geht um die geziel­te Dia­gnos­tik, ob unser Inten­siv­kind eine Chan­ce hat von der Beatmung weg zu kom­men und wenn ja, wie. Die­se Fra­ge kann in Ber­lin, wo es die Sprech­stun­de für lang­szeit­be­atme­te Kin­der und Jugend­li­che gibt, qua­li­ta­tiv gut beant­wor­tet wer­den. Das ört­li­che Kli­ni­kum hat natür­lich auch Beatmungs­bet­ten, doch eben nicht eine sol­che Sprech­stun­de, denn schließ­lich ist die Mas­se der Bevöl­ke­rung nicht dau­er­be­atmet, und Kin­der noch weni­ger, womit eine sol­che Sprech­stun­de und Sta­ti­on sich nicht in jedem Haus sein muss oder kann. Schließ­lich hat auch nicht jedes Haus, auch wenn es Uni heißt, ein Herzzentrum.

Die Post heu­te besagt, ob wir möch­ten, dass die Sache vor dem Wider­spruchs­aus­schuss der Kas­se ver­han­delt wird. Ja, sicher­lich und damit, je nach Ergeb­nis, stellt sich die Fra­ge: Müs­sen wir jetzt noch vors Gericht zie­hen, um fest­stel­len zu las­sen, ob unse­re Toch­ter mit pro­fes­sio­nel­ler Hil­fe von der Beatmung ent­wöhnt wer­den darf, sprich, bekom­men wie die Kos­ten für den Fahrt­weg (mind. 800 Euro) bezahlt? Mit dem bis­he­ri­gen Ver­hal­ten der BKK muss ich anneh­men, dass die Kran­ken­kas­se kein Inter­es­se hat, nicht mal wirt­schaft­li­che, dass unse­re Toch­ter weg kommt von der Maschi­ne. Ein zwei­tes Gut­ach­ten vom MDK wur­de nicht ein­ge­holt, nach unse­ren ers­ten Wider­spruch mit einer Erklä­rung der Sachlage.
800 Euro und das muss man erst­mal in der Por­to­kas­se haben, ins­be­son­de­re wenn nur einer arbei­ten gehen kann. Ist ein behin­der­tes Kind eigent­lich Luxus?

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by dirkstr

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