Ja, die Sachbearbeiter sind der Auffassung, die Behandlung könne auch im nächst erreichbaren Krankenhaus erfolgen. Dies hatte der MDK festgestellt. Doch dem ist nicht so und wir haben es auch begründet: Es geht um die gezielte Diagnostik, ob unser Intensivkind eine Chance hat von der Beatmung weg zu kommen und wenn ja, wie. Diese Frage kann in Berlin, wo es die Sprechstunde für langszeitbeatmete Kinder und Jugendliche gibt, qualitativ gut beantwortet werden. Das örtliche Klinikum hat natürlich auch Beatmungsbetten, doch eben nicht eine solche Sprechstunde, denn schließlich ist die Masse der Bevölkerung nicht dauerbeatmet, und Kinder noch weniger, womit eine solche Sprechstunde und Station sich nicht in jedem Haus sein muss oder kann. Schließlich hat auch nicht jedes Haus, auch wenn es Uni heißt, ein Herzzentrum.
Die Post heute besagt, ob wir möchten, dass die Sache vor dem Widerspruchsausschuss der Kasse verhandelt wird. Ja, sicherlich und damit, je nach Ergebnis, stellt sich die Frage: Müssen wir jetzt noch vors Gericht ziehen, um feststellen zu lassen, ob unsere Tochter mit professioneller Hilfe von der Beatmung entwöhnt werden darf, sprich, bekommen wie die Kosten für den Fahrtweg (mind. 800 Euro) bezahlt? Mit dem bisherigen Verhalten der BKK muss ich annehmen, dass die Krankenkasse kein Interesse hat, nicht mal wirtschaftliche, dass unsere Tochter weg kommt von der Maschine. Ein zweites Gutachten vom MDK wurde nicht eingeholt, nach unseren ersten Widerspruch mit einer Erklärung der Sachlage.
800 Euro und das muss man erstmal in der Portokasse haben, insbesondere wenn nur einer arbeiten gehen kann. Ist ein behindertes Kind eigentlich Luxus?