“Sie seien der Auffassung, dass der Staat generell für alle Leistungen aufkommen müsse.” so der vorletzte Satz vom Kultusministerium vom Land Thüringen zu meiner Petition über die Erhebung des Elternbeitrags beim behinderten Kind im Kindergarten. Die Aussage war heute schriftlich vom Petitionsausschuss bei uns im Briefkasten gelandet. Liebes Kultus, wenn ich den Satz richtig verstehe: Wir haben ein schwerbehindertes Kind, um dann dem “Vater Staat” auf der “Tasche zu liegen”. Ich gehe deshalb nicht arbeiten, weil ich mir unbedingt auf Kosten des Landes mit ALG II und Pflegegeld ein schmackhaftes Leben machen möchte. Wie bitte?
Natürlich, ich kann meine Tochter auch in ein Heim geben. Doch kostet es dem Staat dann noch mehr. Ich sage nur: Beatmungsplatz. Aber wenn es so gewünscht ist. Scheinbar ist nicht klar, was Eltern mit einem behinderten Kind leisten.
Doch zur Hauptsache: In der Petition geht es mit um die Vorrangregelung von Sozialhilfe gegenüber Jugendhilfe. Dies ist ein juristische Festlegung in den Sozialgesetzbüchern und wurde, wenn dann, nur angerissen in dem Schreiben.
Doch zum Brief: Das Kultusministerium meint, warum wir einen Elternbeitrag zahlen müssten: Es hätte eine Doppelfinanzierung des Personals für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder gegeben, da dass Sozialamt auch das Personal mitbezahlt hätte. Jetzt bezahle das Sozialamt nur den behinderungsbedingten Mehraufwand. Wenn ich dies so lese, stellt sich mir die Frage, ob die Kindergärten einen ungerechtfertigten Überschuss eingefahren hätten. Wenn dies so sei, bestehe, logisch gesehen, kein Grund um den Elternbeitrag zu erheben, denn Überschuss heißt ja, über den Kosten hinaus Geld erhalten zu haben.
Doch mit der Aussage wird auch klar, Sozialhilfe und Jugendhilfe finanzieren zusammen eine Leistung, also einen heilpädagogischen Platz, und dort sagt der Gesetzgeber: Treffen Sozialhilfe (Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII) und Jugendhilfe zusammen, dann gilt, mal ganz grob gesagt, die Sozialgesetzgebung nach dem XII. Sozialgesetzbuch. Das bedeutet halt, es gibt kein Elternbeitrag für das behinderte Kind in der Kita, da dass XII. Sozialgesetzbuch dies nicht vorsieht. Liebes Kultusministerium, wenn das SGB XII dies vorsehen würde, dann würde ich mir auch nicht die Mühe machen, eine Petition zu schreiben. Oder in Ihren Augen doch, da ich ich ja vom Staat verlange, dass er alle Kosten zu übernehmen habe.
Weiterhin heißt es im Schreiben, mit Erhebung des Elternbeitrags beim behinderten Kind wird dem Artikel 3 des Grundgesetz der BRD Rechnung getragen. Nicht ganz, denn dort heißt es: Gleiches nur mit Gleichen. Dies bedeutet aber auch: Ungleiches nur mit Ungleichen. Wieder ein juristisches und rein logisches Problem: Erstens, ein nichtbehindertes und ein behindertes Kind ist ungleich. Zweitens, ein nichtbehindertes Kind bekommt keine Eingliederungshilfe und somit wieder ungleich. Macht zweimal Ungleich Gleich? Na gut, dass ist meine Sicht auf die Dinge.
Auch wird geschrieben, wenn ich es richtig vernehme, es stehe meiner Tochter nach dem Thüringer Kitagesetz das berechnete Mindestpersonal zu verfügung, also neben der 1:1 Betreuung (der Einzelintegration), die vom Sozialamt finanziert wird. Doch warum kann unsere Tochter nicht in die Kita, wenn ihre Einzelbetreuerin in Urlaub oder krank ist?
Auch wird hier wieder das Problem deutlich: Eingliederungshilfe trifft auf Jugendhilfe und somit besteht eine Vorrangregelung.
Dann wird mir noch vorgeworfen, dass ich kein Antrag auf Zumutbarkeit der Kitagebühr, also dem Erlass auf der Gebühr, gestellt hätte im November. Habe ich aber, denn schließlich, möchte wir nicht die ganze Zeit den Höchstsatz zahlen an Kitagebühren bis dann die Gerichte darüber entschieden haben. Denn danach sieht es wohl so aus. Außerdem, welche Bedeutung hat der letzte Satz: “Auf Schreiben der Stadt hätten sie jeweils mit einem Widerspruch reagiert.” Erstmal nicht auf jedes Schreiben, denn es schreibt uns nicht nur die wirtschaftliche Jugendhilfe und zweitens, bitte, es ist mein Recht, nicht alles zu glauben, was Sachbearbeiter schreiben, sondern, sagen wir es mal anders, es ist mein Recht, eine weitere “Meinung” einzuholen darüber.
Jetzt muss nur noch der Petitionsausschuss darüber beraten. Na da.