Kultusministerium zur Petition

K
Ein Kom­men­tar

“Sie sei­en der Auf­fas­sung, dass der Staat gene­rell für alle Leis­tun­gen auf­kom­men müs­se.” so der vor­letz­te Satz vom Kul­tus­mi­nis­te­ri­um vom Land Thü­rin­gen zu mei­ner Peti­ti­on über die Erhe­bung des Eltern­bei­trags beim behin­der­ten Kind im Kin­der­gar­ten. Die Aus­sa­ge war heu­te schrift­lich vom Peti­ti­ons­aus­schuss bei uns im Brief­kas­ten gelan­det. Lie­bes Kul­tus, wenn ich den Satz rich­tig ver­ste­he: Wir haben ein schwer­be­hin­der­tes Kind, um dann dem “Vater Staat” auf der “Tasche zu lie­gen”. Ich gehe des­halb nicht arbei­ten, weil ich mir unbe­dingt auf Kos­ten des Lan­des mit ALG II und Pfle­ge­geld ein schmack­haf­tes Leben machen möch­te. Wie bitte?

Natür­lich, ich kann mei­ne Toch­ter auch in ein Heim geben. Doch kos­tet es dem Staat dann noch mehr. Ich sage nur: Beatmungs­platz. Aber wenn es so gewünscht ist. Schein­bar ist nicht klar, was Eltern mit einem behin­der­ten Kind leisten.

Doch zur Haupt­sa­che: In der Peti­ti­on geht es mit um die Vor­rang­re­ge­lung von Sozi­al­hil­fe gegen­über Jugend­hil­fe. Dies ist ein juris­ti­sche Fest­le­gung in den Sozi­al­ge­setz­bü­chern und wur­de, wenn dann, nur ange­ris­sen in dem Schreiben.

Doch zum Brief: Das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um meint, war­um wir einen Eltern­bei­trag zah­len müss­ten: Es hät­te eine Dop­pel­fi­nan­zie­rung des Per­so­nals für behin­der­te und von Behin­de­rung bedroh­te Kin­der gege­ben, da dass Sozi­al­amt auch das Per­so­nal mit­be­zahlt hät­te. Jetzt bezah­le das Sozi­al­amt nur den behin­de­rungs­be­ding­ten Mehr­auf­wand. Wenn ich dies so lese, stellt sich mir die Fra­ge, ob die Kin­der­gär­ten einen unge­recht­fer­tig­ten Über­schuss ein­ge­fah­ren hät­ten. Wenn dies so sei, bestehe, logisch gese­hen, kein Grund um den Eltern­bei­trag zu erhe­ben, denn Über­schuss heißt ja, über den Kos­ten hin­aus Geld erhal­ten zu haben.

Doch mit der Aus­sa­ge wird auch klar, Sozi­al­hil­fe und Jugend­hil­fe finan­zie­ren zusam­men eine Leis­tung, also einen heil­päd­ago­gi­schen Platz, und dort sagt der Gesetz­ge­ber: Tref­fen Sozi­al­hil­fe (Ein­glie­de­rungs­hil­fe nach §§ 53 ff. SGB XII) und Jugend­hil­fe zusam­men, dann gilt, mal ganz grob gesagt, die Sozi­al­ge­setz­ge­bung nach dem XII. Sozi­al­ge­setz­buch. Das bedeu­tet halt, es gibt kein Eltern­bei­trag für das behin­der­te Kind in der Kita, da dass XII. Sozi­al­ge­setz­buch dies nicht vor­sieht. Lie­bes Kul­tus­mi­nis­te­ri­um, wenn das SGB XII dies vor­se­hen wür­de, dann wür­de ich mir auch nicht die Mühe machen, eine Peti­ti­on zu schrei­ben. Oder in Ihren Augen doch, da ich ich ja vom Staat ver­lan­ge, dass er alle Kos­ten zu über­neh­men habe.

Wei­ter­hin heißt es im Schrei­ben, mit Erhe­bung des Eltern­bei­trags beim behin­der­ten Kind wird dem Arti­kel 3 des Grund­ge­setz der BRD Rech­nung getra­gen. Nicht ganz, denn dort heißt es: Glei­ches nur mit Glei­chen. Dies bedeu­tet aber auch: Unglei­ches nur mit Unglei­chen. Wie­der ein juris­ti­sches und rein logi­sches Pro­blem: Ers­tens, ein nicht­be­hin­der­tes und ein behin­der­tes Kind ist ungleich. Zwei­tens, ein nicht­be­hin­der­tes Kind bekommt kei­ne Ein­glie­de­rungs­hil­fe und somit wie­der ungleich. Macht zwei­mal Ungleich Gleich? Na gut, dass ist mei­ne Sicht auf die Dinge.

Auch wird geschrie­ben, wenn ich es rich­tig ver­neh­me, es ste­he mei­ner Toch­ter nach dem Thü­rin­ger Kita­ge­setz das berech­ne­te Min­dest­per­so­nal zu ver­fü­gung, also neben der 1:1 Betreu­ung (der Ein­zel­in­te­gra­ti­on), die vom Sozi­al­amt finan­ziert wird. Doch war­um kann unse­re Toch­ter nicht in die Kita, wenn ihre Ein­zel­be­treue­rin in Urlaub oder krank ist?

Auch wird hier wie­der das Pro­blem deut­lich: Ein­glie­de­rungs­hil­fe trifft auf Jugend­hil­fe und somit besteht eine Vorrangregelung.

Dann wird mir noch vor­ge­wor­fen, dass ich kein Antrag auf Zumut­bar­keit der Kita­ge­bühr, also dem Erlass auf der Gebühr, gestellt hät­te im Novem­ber. Habe ich aber, denn schließ­lich, möch­te wir nicht die gan­ze Zeit den Höchst­satz zah­len an Kita­ge­büh­ren bis dann die Gerich­te dar­über ent­schie­den haben. Denn danach sieht es wohl so aus. Außer­dem, wel­che Bedeu­tung hat der letz­te Satz: “Auf Schrei­ben der Stadt hät­ten sie jeweils mit einem Wider­spruch reagiert.” Erst­mal nicht auf jedes Schrei­ben, denn es schreibt uns nicht nur die wirt­schaft­li­che Jugend­hil­fe und zwei­tens, bit­te, es ist mein Recht, nicht alles zu glau­ben, was Sach­be­ar­bei­ter schrei­ben, son­dern, sagen wir es mal anders, es ist mein Recht, eine wei­te­re “Mei­nung” ein­zu­ho­len darüber.

Jetzt muss nur noch der Peti­ti­ons­aus­schuss dar­über bera­ten. Na da.

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by dirkstr

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