Doch um was geht es? Zum einen um ein Lagerungskissen für das Bett, damit die Madame richtig gelagert werden kann mit Blick auf die Hüfte und der ständigen Überstreckung, wie auch dem zu hohen Muskeltonus.
Das andere ist eine Ganzkörper-Lagerungshilfe, notwendig, damit wir die Maus auch im Wohnzimmer gut lagern können. Denn schließlich halten wir uns nicht den ganzen Tag neben dem Pflegebett auf oder speeren sie dort ein, wenn sie keine Kraft mehr hat in Sitzschale einer Beschäftigung nachzugehen.
Nun und meine Prognose, vielleicht etwas pessimistisch: Ich denke, beide Dinge werden in der ersten Begutachtung abgelehnt, einfach aus dem Grund, da das Rezept keine Begründung hergibt, ist ja auch kein Platz drauf, und wir auch vor dem MDK-Gutachten nicht gefragt wurden über das warum, weshalb, wieso. Vielleicht wird es ja etwas im Widerspruchsverfahren bis Weihnachten, die sofort notwendigen Hilfsmittel zu bekommen.
Gegen ein MDK-Gutachten kann man sich halt nicht wehren und manchmal hat es auch sein gutes. Doch stellt sich die Frage, sieht man mal vom Preis der Hilfsmittel ab, von der Häufigkeit des Gutachten wie wir sie erfahren, ob sich der Auftraggeber vielleicht nicht erhofft, dass sich mit einem Gutachten eine Ablehnung ergibt oder aber dieser braucht es immer, um eine Genehmigung für die nächst höhere Hierarchie zu begründen. Ich persönlich entscheide mich für das erste, das zweite würde ich vom Verwaltungsaufwand her auch nicht unbedingt als wirtschaftlich ansehen. Aber letztendlich bleibt nur die Vermutung, also die Frage bestehen. Vielleicht erklärt mir einer mal die Beweggründe.