Hospiz: “Urlaub” mit dem Intensivkinde II.

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Mor­gen geht sie los, die Rei­se in den “Urlaub”, wenn man es benen­nen kann. Ziel: Das Kin­der-Hos­piz Ster­nen­brü­cke in Ham­burg. Die Teil­fi­nan­zie­rung des Gan­zen ist dabei noch nicht wirk­lich abge­schlos­sen. Das heißt, für den Auf­ent­halt dort haben wir ein­mal Kur­zeit­pfle­ge bean­tragt (sie beträgt maxi­mal 1.432,00 Euro), Kos­ten für die Begleit­per­son und sta­tio­nä­re Hos­piz­pfle­ge (ein Tages­atz um die zwei- bis drei­hun­dert Euro). Geneh­migt wur­de die Kurz­zeit­pfle­ge, die Kos­ten für die Begleit­per­son wur­den abge­lehnt. Über den Antrag für Hos­piz­pfle­ge gibt es noch kein Bescheid.

Doch war­um braucht man die­se Gel­der. Nun, die Pfle­ge eines Kin­des kos­tet weit mehr als nur 1.432,00 Euro im Monat, da ein Kind nicht nur Grund­pfle­ge erfor­dert (Waschen, Win­del­wech­sel, Lagern), son­dern auch betreut wer­den muss über die Grund­pfle­ge hin­aus und hin­zu, wie bei unse­rer Toch­ter, sehr viel Behand­lungs­pfle­ge not­wen­dig macht (Absau­gen, Beatmung, Hil­fe bei epi­lep­ti­schen Anfäl­len). Sprich, wenn der Urlaub für uns auch Ent­las­tung sein soll, dann müss­te “jemand” die Madame uns abneh­men und sie immer im Blick haben, sie beschäf­ti­gen und des Nachts über die Beatmung wachen. Um die­se (Personal-)Kosten ein Stück zu decken, dazu gibt es dann die Hos­piz­pfle­ge. Doch ist eine Ableh­nung die­ser Finan­zie­rung kein Ein­zel­fall und somit stellt sich die Fra­ge, wie finan­ziert sich ein Hos­piz noch. Das Stich­wort heißt Spen­den und aus Stiftungen.

Aber was mich bei einer mög­li­chen Ableh­nung der Hos­piz­pfle­ge stört, ist, dass der täg­li­chen Pfle­ge­be­darf an Behand­lungs­pfle­ge nicht “mit­ge­nom­men” wer­den kann, wel­cher mit 10 Stun­den Nacht­dienst vom Pfle­ge­dienst geleis­tet wird. Damit, mit der mög­li­chen Ableh­nung der Hos­piz­pfle­ge, “spart” die Kran­ken­kas­se sogar noch bei unse­rem Urlaub. Doch was ist die Vorraus­set­zung für die Hos­piz­pfle­ge? Mei­nes Wis­sens ein Gut­ach­ten, was das Able­ben im kom­men­den hal­ben Jahr “beschei­nigt”.

Und da liegt der “Hund begra­ben”, denn wer kann schon immer mit Sicher­heit vorraus­se­hen, ob jemand in einem hal­ben Jahr tot ist? Was wäre die Lösung? Nun, in unse­rem Fall wäre ein Weg, wenn wir die aner­kann­ten Pfle­ge­stun­den für den Pfle­ge­dienst ein­fach auf das Hos­piz über­tra­gen könn­ten. Für die Kas­se ent­ste­hen dabei kei­ne Mehr­kos­ten. Und dies wäre sicher­lich auch die Lösung für ande­re Kin­der, wel­che vom Pfel­ge­dienst meh­re­re Stun­den am Tag betreut wer­den. Damit wäre die Ent­las­tung der Eltern von schwer kran­ken und behin­der­ten Kin­dern gesi­chert und ein wirk­li­cher Urlaub damit nicht nur eine Illu­si­on. Eine Ent­las­tung, die not­wen­dig ist, damit die Fami­lie vor den Gefah­ren der chro­ni­schen Über­las­tung geschützt wer­den kann, was am Ende für das Gesund­heits­sys­tem teu­rer kommt, mal ganz abge­se­hen von dem Leid der Men­schen selbst.

Doch damit dies trotz der Finan­zie­rungs­la­ge mög­lich ist für die Hos­pi­ze ein wich­ti­ges Bein, ihre Kos­ten aus Spen­den und Stif­tun­gen zu decken. Also, wer die­ses Jahr noch ein paar Euro über hat …

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by dirkstr

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