Die Klage wegen meiner ALG-II-Problematik ziehen wir jetzt zurück (ich berichtete … ). Der Grund ist ganz einfach. Ich habe im letzten Monat meinen “richtigen” ALG-II Bescheid bekommen und er ist soweit mathematisch richtig. Zwar hat meine Frau noch keinen Bescheid (beantragt Ende Juni 2006), doch soll man ja die Hoffnung nie aufgeben (oder halt Untätigkeit vorwerfen).
Doch wenn ein Thema langsam sein Ende findet, zieht sich ein anderes weiter hin: Der Kapnograph bleibt auch über die Feiertage ein leidiges Thema und da die BKK für Heilberufe sich immer noch nicht durchgerungen hat, die Kosten für das Überwachungsgerät zu übernehmen, hat jetzt der VdK-Anwalt eine einstweilige Anordnung vorgestern beim Sozialgericht eingereicht. Das Ziel ist, dass dies Gerät bei uns weiterhin “verweilen” kann. Zumindest wäre es sinnvoll bis die Lady in die Klinik geht zur Anpassung der Beatmung. Ich bin gespannt, ob sich das Gericht durchringen kann, dem statt zu geben.
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