Ein Tatort, ein Mord und der Wille zur Sterbehilfe

Ein Film, ein Kri­mi bietet die Möglichkeit, dass ein brisantes The­ma wie die Ster­be­hil­fe nicht nur im Experten­rat hän­gen bleibt. Zwar ist dem Kri­mi sein Geschäft auch der Tod, doch liegt dies meist beim Mord und dem Warum dahin­ter. Der Tatort gestern im ARD „Der glück­liche Tod“ hat das The­ma „Ster­be­hil­fe“ nicht nur angeris­sen. Er hat dem The­ma einen guten Raum gegeben, neben dem Haupt­mo­tiv: Das „schnelle“ Geld mit Gift für den Suizid.

Doch ganz zum Vorschein ist es nicht gedrun­gen, ob es nun ein Nein gibt oder eine Gewährung der Ster­be­hil­fe. Aber ein Gut gibt es für die Darstel­lung das Leben mit einem tod­kranken Kind: Die Eltern an ihren seel­is­chen Gren­zen, die Erkrankung stellt immer wieder die Frage, ob es über­haupt noch eine Leben­squal­ität gibt, das Leid liegt schw­er und der Tod, wann er kommt ist ungewiss. Es kann jeden Tag sein, das Kind kann aber auch noch länger mit der schw­eren Erkrankung leben, sich wieder aufrap­peln. Die genaue Prog­nose, wann der let­zte Atemzug fällt, kann nicht gestellt wer­den. Mit dieser Ungewis­sheit, jeden Tag, die näch­ste Woche kön­nte unser Kind ster­ben, müssen wir, wie auch andere Eltern tod­kranker Kinder, leben. Ein „Klarkom­men“ damit wurde von der Mut­ter des Mäd­chens, welch­es eine schwere Aus­prä­gung der Muco­v­iszi­dose hat, verneint.  Wie auch son­st wäre das Bestreben der Mut­ter erk­lär­bar, dem Kind ein Gift zu verabre­ichen, es zu besor­gen. Doch dies scheit­erte. Die „verkaufende“ Per­son, lei­t­en­des Mit­glied vom Ster­be­hil­fevere­in, lehnte den Willen der Mut­ter let­z­tendlich ab, was einen moralis­chen Kon­flikt der Ster­be­hil­fe zeich­net: Ab wann, welchem Alter, “gewährt” man den „Fre­itod“? Ist der Wun­sch eines schw­er kranken Kindes sein Leben zu been­den genau­so „ernst“ zu werten wie der eines Erwach­se­nen? Neun Jahre ist das Mäd­chen alt.

Dieser Kon­flikt schärft sich: Eine Jugendliche habe zuvor das Gift gekauft und sich dann, wegen Liebeskum­mer, umge­bracht. Damit stellt sich die Ver­weigerung des Verkaufs vom Gift in einem anderen „Ecke“, weg von der Moral: Es gab mit dem Vater der Jugendlichen ein Rechtsver­fahren, wodurch die Ver­weigerung auch eher Selb­stschutz der Verkäuferin war und keine moralis­che Antwort.

Die Ster­be­hil­fe wird dem Kind verneint vom Vere­in. Aber damit wir bei dieser These bleiben dür­fen, kön­nen wir wohl auch der Frage ver­danken, wie leicht jemand manip­ulier­bar ist, ger­ade ein Kind. Über­tra­gen kön­nen wir dies auf die ohn­mächtige Lebenssi­t­u­a­tion eines schw­er kranken Erwach­se­nen. Der Tod durchs Gift lässt sich eben auch schnell als Weg des ger­ing­sten Wider­stand darstellen, einen Ausweg aus der Ohn­macht “Erkrankung” zu find­en. Andere Hil­fen wer­den ver­drängt. Andere „Darstel­lun­gen“, die mit Ster­ben und Tod nicht gle­ich Trau­ma sind, gibt es nicht.

Doch bleiben wir beim Kind und man find­et die Frage: Ist die Idee des „schnellen“ Todes nicht von der Mut­ter selb­st gekom­men, da sie es nicht mehr aushält jeden Tag mit der Ungewis­sheit und den Belas­tun­gen, die ständi­ge Atem­not vom Kind, durch die Krankheit zu ver­brin­gen? Das Kind im Film wollte ster­ben. Doch wollte es das Mäd­chen eher deshalb, da es mit der Mut­ter kooperiert, sich also ver­ant­wortlich sieht für das Lei­den ihrer Eltern?

Genaues darüber lässt sich nicht find­en. Doch ste­ht am Ende des Films die Frage immer noch, ob die Ange­höri­gen nicht eher den Tod wün­schen, auf­grund ihrer eige­nen Ohn­macht, als der betrof­fene Kranke selb­st. Ein weit­er­er Hin­weis hier in die Nähe eines Ja zu kom­men: Der Vor­sitzende vom Ster­be­hil­fevere­in war Arzt viele Jahre auf ein­er Kreb­ssta­tion mit Kindern. Zuerst ver­stärkt diese Auskun­ft das moralis­che Recht auf die aktive Ster­be­hil­fe, doch dann rel­a­tiviert es sich, bed­ingt auch durch die Kom­mis­sarin. Durch sie kam es zum Bruch, die Ohn­macht mit dem Ster­ben, dem „unvor­bere­it­eten“ Tod mit harten Ratio­nal­isierun­gen zu begeg­nen, bricht sie in die emo­tionale Ebene auf. Der Schmerz, die Trauer darüber möchte, bricht am Ende heraus.

Unvor­bere­it­et trifft dem Zuschauer der Tod des Kindes nicht. Die Dialoge vom Mäd­chen mit ihrem Brud­er über den kom­menden Tod, wie auch die Gesten, Dinge zu ver­schenken geben die Rich­tung an. Ein Plus­punkt, was eine Ahnung zeigt von notwendi­gen „Rit­ualen“, um vom vor­bere­it­eten Ster­ben „zu reden“, die helfen kön­nen, das Gehen von der Welt zu zulassen. Eine Ahnung bleibt am Ende auch, ob der Wille zur Ster­be­hil­fe nicht eher ein Para­dox­on war, die Angst, über­haupt dem Tod vom eige­nen Kind zu begegnen.

Doch offen bleibt die Frage: Wenn die Fam­i­lie mit der Kinder­hos­pizarbeit betreut gewe­sen wäre, ob auch dann die Fig­ur der Mut­ter hätte so aufge­baut wer­den kön­nen mit dem starken Willen, ihr Kind mit einem Gift zum ster­ben zu „ver­helfen“? Sicher­lich, möglich wäre es. Doch fehlte diese Hil­fe als Lösungsweg für Betrof­fene ganz, wie auch das Wort „Pal­lia­tiv“, als gäbe es dies nicht.

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus