Doch ist es für mich bei der schnellen Bearbeitung des Widerspruchs fraglich, ob unsere Gründe, mit Hinweis auf die Richtlinien der Spitzenorganisationen der Krankenkassen, auch richtig wahrgenommen wurden vom Sachbearbeiter. Zumindest ist für mich auch die Frage offen: Ob denn ein MDK-Gutachten über die Notwendigkeit der Hospizpflege gemacht wurde? Dies ist doch immer das mindeste bei solchen Entscheidungen, denn sonst wird es für mich unverständlich, wenn die Sachbearbeiter der Krankenkassen sonst immer darauf hinweisen, dass sie keine Mediziner seien und nicht über den Bedarf (zumindest bei den Hilfsmitteln war es bisher so) urteilen können. Deshalb würde der MDK eingeschaltet.
Nun, in diesem letzten Schreiben wurde auch nichts dergleichen vom MDK erwähnt. Und was macht man da? Ja heute ging erstmal ein Fax an die Kasse zurück mit der Bitte um ein MDK-Gutachten und der Frage, warum keins erstellt wurde, neben zwei anderen kleinen Fragen. Das nächste wird sicherlich wieder mal ein Brief ans Bundesversicherungsamt sein und es muss die Frage eine Antwort finden, wie es denn ist mit dem Gang zum Sozialgericht. Denn dann müssen wohl die Richter urteilen, wie weit unsere Tochter vom Tode bedroht ist und wir, um die häusliche Lebenssituation aufrecht zu erhalten, Entlastung brauchen, auch in der Form des Kinderhospizes, da nur so die aufwendige Pflege abgedeckt ist. Schließlich laut dem letzten Schreiben sind wir innerhalb der Kasse schon am Widerspruchsausschuss gelandet, denn dahin soll diese Angelegenheit am 15.11 gegeben werden. Wir können dazu nur noch Stellung beziehen, heißt es.