Krankenkasse: Widerspruch zur Hospizpflege nicht abgeholfen

K
Das ging dies­mal aber schnell. Am Mon­tag, den 15.10.07 hat­te ich den Wider­spruch fer­tig und dann gleich am frü­hen Nach­mit­tag hin­ge­faxt (um genau zu sein laut der Spei­che­rung in der Tele­fon­box gegen 14.54 Uhr bzw. 14.58) und prompt kam heu­te von der BKK für Heil­be­ru­fe die Ableh­nung des Wider­spruchs bei uns an, datiert vom 15.10.07. Sie kön­nen kei­ne Hos­piz­pfle­ge geneh­mi­gen, da es sich um eine vor­über­ge­hen­de Ver­hin­de­rung der Pfle­ge­per­son han­de­le, sie haben ja die Kurz­zeit­pfle­ge geneh­migt und für die Hos­piz­pfle­ge sei­en die Vor­aus­set­zun­gen nicht erfüllt. Nun, das unser Inten­siv­kind die Vor­aus­set­zung erfüllt, auch unse­re Lebens­si­tua­ti­on, war ja Zweck unse­res Wider­spruch.

Doch ist es für mich bei der schnel­len Bear­bei­tung des Wider­spruchs frag­lich, ob unse­re Grün­de, mit Hin­weis auf die Richt­li­ni­en der Spit­zen­or­ga­ni­sa­tio­nen der Kran­ken­kas­sen, auch rich­tig wahr­ge­nom­men wur­den vom Sach­be­ar­bei­ter. Zumin­dest ist für mich auch die Fra­ge offen: Ob denn ein MDK-Gut­ach­ten über die Not­wen­dig­keit der Hos­piz­pfle­ge gemacht wur­de? Dies ist doch immer das min­des­te bei sol­chen Ent­schei­dun­gen, denn sonst wird es für mich unver­ständ­lich, wenn die Sach­be­ar­bei­ter der Kran­ken­kas­sen sonst immer dar­auf hin­wei­sen, dass sie kei­ne Medi­zi­ner sei­en und nicht über den Bedarf (zumin­dest bei den Hilfs­mit­teln war es bis­her so) urtei­len kön­nen. Des­halb wür­de der MDK eingeschaltet.

Nun, in die­sem letz­ten Schrei­ben wur­de auch nichts der­glei­chen vom MDK erwähnt. Und was macht man da? Ja heu­te ging erst­mal ein Fax an die Kas­se zurück mit der Bit­te um ein MDK-Gut­ach­ten und der Fra­ge, war­um keins erstellt wur­de, neben zwei ande­ren klei­nen Fra­gen. Das nächs­te wird sicher­lich wie­der mal ein Brief ans Bun­des­ver­si­che­rungs­amt sein und es muss die Fra­ge eine Ant­wort fin­den, wie es denn ist mit dem Gang zum Sozi­al­ge­richt. Denn dann müs­sen wohl die Rich­ter urtei­len, wie weit unse­re Toch­ter vom Tode bedroht ist und wir, um die häus­li­che Lebens­si­tua­ti­on auf­recht zu erhal­ten, Ent­las­tung brau­chen, auch in der Form des Kin­der­hos­pi­zes, da nur so die auf­wen­di­ge Pfle­ge abge­deckt ist. Schließ­lich laut dem letz­ten Schrei­ben sind wir inner­halb der Kas­se schon am Wider­spruchs­aus­schuss gelan­det, denn dahin soll die­se Ange­le­gen­heit am 15.11 gege­ben wer­den. Wir kön­nen dazu nur noch Stel­lung bezie­hen, heißt es.

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by dirkstr

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