Neuer Antrag und zwei “endgültige” Ablehnungen

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Letz­te Woche habe ich eine neue Ver­ord­nung für die Hos­piz­pfle­ge aus­stel­len las­sen vom Kin­der­arzt und die­ses Mal, wie auch vor dem letz­ten Auf­ent­halt im Kin­der­hos­piz, kam die Fra­ge: Und bekom­men Sie die Hos­piz­pfle­ge jetzt geneh­migt? Nein, wir sind in Kla­ge, so mei­ne Antwort.

Als Reak­ti­on dar­auf folgt nur Unver­ständ­nis, bei den ande­ren Kin­dern, dort wür­de es wohl klap­pen. Ja, die ande­ren. Aber war­um eine neue Ver­ord­nung, Die Hos­piz­pfle­ge ist doch abge­lehnt worden?

Ganz ein­fach, jeder Hos­piz­auf­ent­halt zeich­net immer einen “ein­zel­nen, unab­hän­gi­gen” Vor­gang aus, da man immer von einer neu­en Kri­sen­si­tua­ti­on, wie einer insta­bi­len häus­li­chen Situa­ti­on, aus­ge­hen muss, ähn­lich wie bei einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt, wo man per Not­fall auf­ge­nom­men wird.

Ende August soll es also wie­der ins Kin­der­hos­piz, nach Ham­burg, gehen und dafür braucht es, wie für jeden wei­te­ren Auf­ent­halt, einen neu­en Antrag. Bei die­sem Auf­ent­halt kommt jetzt noch hin­zu, dass wir sogar über die Pau­scha­le der Kurz­zeit­pfle­ge kom­men, sprich, wäh­rend des Auf­ent­hal­tes wird der Betrag von über 1400 Euro auf­ge­braucht. Für die rest­li­chen Tage haben wir des­halb die voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge beantragt.

Und wird es abge­lehnt? Zumin­dest ist zu erwar­ten, dass die Kran­ken­kas­se die Hos­piz­pfle­ge ablehnt. Denn die bei­den letz­ten Auf­ent­hal­te wur­den jetzt auch von ihr abge­lehnt und dies sogar end­gül­tig, das heißt: Der Wider­spruchs­aus­schuss der Kran­ken­ver­si­che­rung hat­te sein State­ment dazu gege­ben und die Hos­piz­pfle­ge verneint.

Bemer­kens­wert hier­bei ist noch: Der eine Wider­spruch, vom Auf­ent­halt im Regen­bo­gen­land (Düs­sel­dorf), wur­de abge­lehnt, da er nicht frist­ge­recht ein­ge­gan­gen wäre, was ich wie­der­um verneine.

Wobei es sicher­lich auch mein Ver­schul­den ist, dass ich den Wider­spruch damals nur per Fax den ein­ge­reicht hat­te und nicht noch per Post. Die­se Tat­sa­che wur­de, als ich dann den Wider­spruch noch­mals ein­reich­te, nicht moniert im Ant­wort­schrei­ben der Kas­se. Sie hal­fen dem Wider­spruch zwar nicht ab, aber das Pro­blem “Zeit­punkt des Ein­gangs des Schrei­bens bei der Kas­se”, blieb uner­wähnt. Sie hät­ten ja auch im Vor­feld, vor dem Wider­spruchs­aus­schuss, dar­auf hin­wei­sen kön­nen, und den Wider­spruch des­halb ableh­nen können.

Nun, was sagt uns das: Eine Kom­mu­ni­ka­ti­ons­art reicht nicht aus, um dem Ein­gang eines Wider­spruchs oder Antrags bei Amt & Behör­de sicher zu gehen, außer beim Ein­schrei­ben, viel­leicht. Somit muss man jetzt wohl alles per Fax und dann noch per Brief an die Kran­ken­kas­se schi­cken. Aber ein Feh­ler mei­ner­seits war wohl noch, dass ich selbst nicht recht­zei­tig, damals, nach­ge­fragt habe, wie denn nun die Bear­bei­tung vom Wider­spruch sei. Dann wäre es …

Und jetzt? Nun lie­gen bei­de Ableh­nun­gen beim Anwalt und der wird es wohl dem Sozi­al­ge­richt “über­rei­chen”, also Kla­ge ein­le­gen, wie bei der ers­ten, wo schon das Ver­fah­ren läuft und bei jeder neu­en Ableh­nung der Hospizpflege.

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by dirkstr

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