Als Reaktion darauf folgt nur Unverständnis, bei den anderen Kindern, dort würde es wohl klappen. Ja, die anderen. Aber warum eine neue Verordnung, Die Hospizpflege ist doch abgelehnt worden?
Ganz einfach, jeder Hospizaufenthalt zeichnet immer einen “einzelnen, unabhängigen” Vorgang aus, da man immer von einer neuen Krisensituation, wie einer instabilen häuslichen Situation, ausgehen muss, ähnlich wie bei einem Krankenhausaufenthalt, wo man per Notfall aufgenommen wird.
Ende August soll es also wieder ins Kinderhospiz, nach Hamburg, gehen und dafür braucht es, wie für jeden weiteren Aufenthalt, einen neuen Antrag. Bei diesem Aufenthalt kommt jetzt noch hinzu, dass wir sogar über die Pauschale der Kurzzeitpflege kommen, sprich, während des Aufenthaltes wird der Betrag von über 1400 Euro aufgebraucht. Für die restlichen Tage haben wir deshalb die vollstationäre Pflege beantragt.
Und wird es abgelehnt? Zumindest ist zu erwarten, dass die Krankenkasse die Hospizpflege ablehnt. Denn die beiden letzten Aufenthalte wurden jetzt auch von ihr abgelehnt und dies sogar endgültig, das heißt: Der Widerspruchsausschuss der Krankenversicherung hatte sein Statement dazu gegeben und die Hospizpflege verneint.
Bemerkenswert hierbei ist noch: Der eine Widerspruch, vom Aufenthalt im Regenbogenland (Düsseldorf), wurde abgelehnt, da er nicht fristgerecht eingegangen wäre, was ich wiederum verneine.
Wobei es sicherlich auch mein Verschulden ist, dass ich den Widerspruch damals nur per Fax den eingereicht hatte und nicht noch per Post. Diese Tatsache wurde, als ich dann den Widerspruch nochmals einreichte, nicht moniert im Antwortschreiben der Kasse. Sie halfen dem Widerspruch zwar nicht ab, aber das Problem “Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens bei der Kasse”, blieb unerwähnt. Sie hätten ja auch im Vorfeld, vor dem Widerspruchsausschuss, darauf hinweisen können, und den Widerspruch deshalb ablehnen können.
Nun, was sagt uns das: Eine Kommunikationsart reicht nicht aus, um dem Eingang eines Widerspruchs oder Antrags bei Amt & Behörde sicher zu gehen, außer beim Einschreiben, vielleicht. Somit muss man jetzt wohl alles per Fax und dann noch per Brief an die Krankenkasse schicken. Aber ein Fehler meinerseits war wohl noch, dass ich selbst nicht rechtzeitig, damals, nachgefragt habe, wie denn nun die Bearbeitung vom Widerspruch sei. Dann wäre es …
Und jetzt? Nun liegen beide Ablehnungen beim Anwalt und der wird es wohl dem Sozialgericht “überreichen”, also Klage einlegen, wie bei der ersten, wo schon das Verfahren läuft und bei jeder neuen Ablehnung der Hospizpflege.