Bei dem ein und anderen gab es Erstaunen, warum uns die geringe Stundenerhöhung, zehn pro Monat, an häuslicher Krankenpflege von der Krankenkasse abgelehnt wurden. Nun, immerhin könnte dabei für die Krankenversicherung auch ein Spareffekt eintreten, wenn sie es erst ablehnen und so für den Widerspruch ein oder zwei Monate verstreichen. Es sei denn, wir bezahlen die Pflegestunden von uns aus, in der Hoffnung auf Erfolg unseres Widerspruches. Oder das Kind muss in die Klinik eingewiesen werden, da die ärztliche Behandlung zu Hause nicht mehr gesichert ist. Denn dafür ist der Kinderkrankenpflegedienst eben da. Die Angehörigen vom Patienten, also wir Eltern, können und sollen angelernt werden, doch gibt es Grenzen. Denn schließlich bedarf es für das Absaugen, die Überwachung von der Beatmung eines guten medizinischen Hintergrundwissens, da Fehler in der Pflege wiederum das Leben gefährden können. Oder warum braucht es eine dreijährige Ausbildung zum Kinderkrankenpfleger? Und wenn es dabei noch um Intensivtherapie geht wie bei uns, so bedarf es bei den Pflegekräften häufig noch eine gute Weiterbildung und Berufserfahrung. Dazu gesellt sich noch die Frage, wie wir die Therapiesicherung leisten sollen, wenn die Lady in jeder Sekunde von innerhalb 24 Stunden in sieben Tagen der Woche in eine lebensbedrohliche Situation rutschen kann? Sei es durch die häufige, spontane Sekretentwicklung in der Luftröhre oder die täglichen epileptischen Anfälle. Darum ging gegen Ende der Arbeitswoche ein Widerspruch an die Krankenkasse, mit der Bitte, es auch zügig zu bearbeiten. Eine neue Baustelle für uns mit der Krankenkasse, da wird es interessant, wie lange hier die “Bauarbeiten” anhalten werden.