Festbetrag und die Diskriminierung

Jet­zt mögen die einen Leser sicher­lich meinen, es sei ein wenig weit herge­holt, gle­ich von Diskri­m­inierung zu reden, bloß weil die Krankenkasse die Kosten vom Eigenan­teil beim Antra mups nicht übernehmen möchte. Auch unser let­ztes Schreiben im Wider­spruch blieb hier erfol­g­los, so zeigt es die Antwort der Kasse heute in der Post. Und schein­bar wurde auch kein sozialmedi­zinis­ches Gutacht­en (MDK) ein­geleit­et, um den Grund der Notwendigkeit speziell von Antra mups vielle­icht “ver­ste­hbar” zu gestal­ten (je nach­dem, was der MDK “sieht”). Zumin­d­est wird im Brief nichts von einem Gutacht­en erwäh­nt, obwohl wir darum baten.

Doch zurück zum The­ma: Wo macht man sie fest, die “Diskrim­i­nante”, also eine Trennlin­ie, ab wann man von Benachteili­gung redet? Kann man sie auch dort ziehen, zwis­chen den Patien­ten, welche keine Schluck­prob­leme haben und auf die Magen­sonde “verzicht­en” dür­fen und den, die auf eine Magen­sonde angewiesen sind? Denn so sind die ohne Sonde auch “befre­it” von weit­eren Zuzahlun­gen beim Säure­block­er, den Pro­to­nen­pumpen­hem­mer, wie dem Eigenan­teil. Sie kön­nen auf die “bil­ligeren” Prä­parate zurück­greifen. Aber nicht das Kind oder der Erwach­sene, und hier ziehe ich die Tren­nung, mit Magen­sonde. Sie kön­nen nur die “Zubere­itun­gen” von Medika­menten ver­wen­den, die son­dengängig sind.

Jet­zt mag man ent­ge­gen­hal­ten, der Eigenan­teil kostet beim Antra mups kein Ver­mö­gen. Doch wenn der Eigenan­teil kein Ver­mö­gen bez­if­fert, warum führen wir dann nicht für alle Medika­mente einen Pflichteigenan­teil ein ohne Rück­sicht aufs Einkom­men? Es sei der Beginn vom Ende des Sach­leis­tung­sprinzips, wür­den einige dann sagen und es gibt doch schon die Zuzahlung.

Aber bei den Schwer­be­hin­derten, in dieser “Gruppe” befind­en sich sicher­lich die meis­ten Men­schen mit ein­er Dauer­son­de, da ist es dann schein­bar egal. Schließlich trifft es nur eine über­schaubare Gruppe, also nicht jeden. Deshalb dür­fen diese den Mehraufwand beim Medika­ment, um es son­dengängig zu machen, selb­st zahlen, der mit dem Eigenan­teil wie beim Antra mups “bez­if­fert” wird.

Und dann soll­ten wir uns Eltern doch glück­lich schätzen, was uns alles schon finanziert wird für das behin­derte Kind. Da kann man doch auch mal dieses oder jenes “mit­tra­gen”. Eben dieses und jenes wird nicht von der Krankenkasse bezahlt, wie bei uns das Mela­tonin oder die Hos­pizpflege. Und wenn wir schon an diesem Punkt sind, dann soll­ten wir mal gegen­rech­nen, welche Leis­tun­gen wir Eltern brin­gen, wodurch die Sozialka­ssen gut sparen und somit die Gemein­schaft auch ein Plus hat. Ein Stich­wort ist die Über­nahme der Pflege oder dem sich küm­mern um nach­haltige Ther­a­pi­en, wodurch Fol­gekosten gesenkt wer­den kön­nen und die Acht­samkeit im Umgang mit den Hil­f­s­mit­teln. Darüber redet niemand.

Aber man redet und liest von den human­is­tis­chen Werten in der west­lichen Gesellschaft, wie wir sie geschaf­fen hät­ten und vertei­di­gen. Doch scheint auch hier eine Trennlin­ie zu ver­laufen, wem diese Werte zu ste­hen, dem Gesun­den, und wem nicht. Denn so “reden” die Geset­ze auf dem Papi­er von den Belan­gen der behin­derten und chro­nisch kranken Men­schen, doch bere­it­et schein­bar jed­er Aus­gle­ich ein­er “abnor­men” Beson­der­heit bei der Behin­derung erst mal nur Diskus­sion und am Ende bleiben die Belange durch die Beson­der­heit trotz­dem unberück­sichtigt, eben wenn der Wider­spruch erfol­g­los bleibt. Einen anderen Ein­druck lässt sich nicht gewin­nen, wenn die Kosten, um die “Beson­der­heit” Magen­sonde auszu­gle­ichen wie beim Säure­block­er, die Betrof­fe­nen sel­ber tra­gen müssen.

Kat­e­gorie: 



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