Doch zurück zum Thema: Wo macht man sie fest, die “Diskriminante”, also eine Trennlinie, ab wann man von Benachteiligung redet? Kann man sie auch dort ziehen, zwischen den Patienten, welche keine Schluckprobleme haben und auf die Magensonde “verzichten” dürfen und den, die auf eine Magensonde angewiesen sind? Denn so sind die ohne Sonde auch “befreit” von weiteren Zuzahlungen beim Säureblocker, den Protonenpumpenhemmer, wie dem Eigenanteil. Sie können auf die “billigeren” Präparate zurückgreifen. Aber nicht das Kind oder der Erwachsene, und hier ziehe ich die Trennung, mit Magensonde. Sie können nur die “Zubereitungen” von Medikamenten verwenden, die sondengängig sind.
Jetzt mag man entgegenhalten, der Eigenanteil kostet beim Antra mups kein Vermögen. Doch wenn der Eigenanteil kein Vermögen beziffert, warum führen wir dann nicht für alle Medikamente einen Pflichteigenanteil ein ohne Rücksicht aufs Einkommen? Es sei der Beginn vom Ende des Sachleistungsprinzips, würden einige dann sagen und es gibt doch schon die Zuzahlung.
Aber bei den Schwerbehinderten, in dieser “Gruppe” befinden sich sicherlich die meisten Menschen mit einer Dauersonde, da ist es dann scheinbar egal. Schließlich trifft es nur eine überschaubare Gruppe, also nicht jeden. Deshalb dürfen diese den Mehraufwand beim Medikament, um es sondengängig zu machen, selbst zahlen, der mit dem Eigenanteil wie beim Antra mups “beziffert” wird.
Und dann sollten wir uns Eltern doch glücklich schätzen, was uns alles schon finanziert wird für das behinderte Kind. Da kann man doch auch mal dieses oder jenes “mittragen”. Eben dieses und jenes wird nicht von der Krankenkasse bezahlt, wie bei uns das Melatonin oder die Hospizpflege. Und wenn wir schon an diesem Punkt sind, dann sollten wir mal gegenrechnen, welche Leistungen wir Eltern bringen, wodurch die Sozialkassen gut sparen und somit die Gemeinschaft auch ein Plus hat. Ein Stichwort ist die Übernahme der Pflege oder dem sich kümmern um nachhaltige Therapien, wodurch Folgekosten gesenkt werden können und die Achtsamkeit im Umgang mit den Hilfsmitteln. Darüber redet niemand.
Aber man redet und liest von den humanistischen Werten in der westlichen Gesellschaft, wie wir sie geschaffen hätten und verteidigen. Doch scheint auch hier eine Trennlinie zu verlaufen, wem diese Werte zu stehen, dem Gesunden, und wem nicht. Denn so “reden” die Gesetze auf dem Papier von den Belangen der behinderten und chronisch kranken Menschen, doch bereitet scheinbar jeder Ausgleich einer “abnormen” Besonderheit bei der Behinderung erst mal nur Diskussion und am Ende bleiben die Belange durch die Besonderheit trotzdem unberücksichtigt, eben wenn der Widerspruch erfolglos bleibt. Einen anderen Eindruck lässt sich nicht gewinnen, wenn die Kosten, um die “Besonderheit” Magensonde auszugleichen wie beim Säureblocker, die Betroffenen selber tragen müssen.