[…]Fall, ob uns nun ALG II zusteht oder nicht. Der OB schließt sich der Meinung seiner ALG II Stelle an; man könne mir ein Darlehen gewähren. Was wäre die Alternative? Laut eines Mitarbeiter des Sozialamtes der Stadt gäbe es ja noch die Möglichkeit der Beihilfe als Zuschuss zum Leben, aus dem Topf der Sozialhilfe. Und Schwups — mein Spamdetektor am Postkasten hat nicht angeschlagen: Ein Brief von der Stadt. Ich erhalte jetzt ein Darlehen. Ein Darlehen, welches ich gar nicht beantragt habe. Auch ist dies kein Angebot zu einem Darlehen. Nein, ich bekomme sozusagen einen Kredit, ohne dass ich dazu […]
[…]Mitarbeiterin am 8 Dez. der örtlichen ALG II Stelle an und teilt mit, das mein Antrag für ALG II abgelehnt wird, aber wenn ich ein Darlehen möchte … So und deshalb hatte ich die ganze Woche etwas anderes zu schaffen als ins Weblog zu schreiben. Schließlich muss ich ja auch von etwas Leben und nicht nur das Kind, was Sozialgeld bekommt. Vielleicht sollte ich, um Lebenserhaltungskosten zu sparen, die kleine Maus einfach rund um die Uhr mit Sondenkost voll pumpen lassen, die Kosten der Sondenkost übernimmt schließlich die Krankenkasse, voll und ohne Zuzahlung. Nun Ablehnung bedeutet Widerspruch und einen Widerspruch […]
[…]kannte auch kein neues Gesetz, wo nach beurlaubte Studenten kein Anspruch mehr hätten auf ALG II. Gefunden, mit dem Gedanken, welcher Arbeitgeber mich mit samt beatmeten Kind nun einstellt, habe ich nur das SGB II (nach dem man ALG II bekommt oder nicht) und dort stet geschrieben, dass ich Anspruch habe, hätte nach §167;7 Absatz 1 und 6 und nach §167;10 Absatz 3 nicht zur Arbeit herangezogen werden kann, wegen der Erziehung meines Kindes, welches unter 3 Jahre ist. Das Amt oder besser deren Mitarbeiter haben scheinbar (ich weiss es nicht) nur den §167;7 Absatz 5 gelesen. Ich hoffe mal, […]