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Fast klaglos?; Elternbeitrag und Stadt Jena

[…]von den Kinder­gartenge­bühren, bis auf das Essen, wegen dem “offiziellen” Erhalt von ALG II. Doch wird sich dies im Nach­hinein noch ändern und für den Sep­tem­ber müssen wir Gebühren bezahlen, obwohl wir in diesem Monat ALG II erhal­ten haben. Schein­bar ken­nt dort die Stadt kein Par­don, obwohl wir die Gebühren­forderung erst im Okto­ber bekom­men haben und daraufhin einen Antrag zur Prü­fung der Zumut­barkeit der Gebühren gestellt haben. Doch wie es manch­mal mit den Anträ­gen so ist, wenn die Kos­ten­träger was haben wollen, dann geht es auch rück­wirk­end, aber wenn der Bürg­er etwas (zurück-)bekommen möchte, dann gilt es erst ab Antragsmonat, schlimm­sten­falls […]

Was bedeutet Intensivkind? — ein neuer Versuch der Definition

[…]und diese wäre ins­ge­samt in diesem Jahr die dritte Klage(!). Die erste Klage, weil ich nur ALG II als Dar­lehen in mein­er Elternzeit bekam, welch­er erfol­gre­ich abge­holfen wer­den kon­nte. Die weit­ere, noch laufende Klage, ist die Aberken­nung des Mehrbe­darfs wegen der Behin­derung im Sozial­geld bei der Lady. Dieser kon­nte aber im Sozial­gericht Altenburg nicht abge­holfen wer­den, somit geht es eine Etage höher. Und die dritte Klage wegen ein­er Bet­tau­flage über den Inkon­ti­nenzbezug wegen Schwitzen und der damit ver­bun­den Hautschädigung. Wenn man den Preis der Bet­tau­flage The­vo Cli­ma Bal­ance sieht: ca. 135,- Euro, mag ein­er meinen, kann man sich ja selb­st […]
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Elternbeitrag vs. Pflege- und Blindengeld

[…]herange­zo­gen. Grat­u­la­tion “Stadt Jena”, Träger der Ein­rich­tung. Selb­st beim ALG II oder beim Sozial­geld gel­ten diese sachge­bun­de­nen Leis­tun­gen nicht als Einkommen. Da erin­nere ich mich mal an die TLZ vom 19.09.06, wo es hieß, dass der behin­derungs­be­d­ingte Mehrbe­darf berück­sichtigt wer­den soll. Dies sieht aber ganz anders aus: Durch das her­anziehen des Pflege- und Blind­en­geldes rutschen wir gle­ich eine “Etage” höher und müssen somit noch ein Mehr an Gebühren, also Eltern­beitrag, zahlen. Ich hoffe nur, es war ein Verse­hen des Sach­bear­beit­ers, doch sollte eigentlich ein im Sozialge­set­zbuch geschul­ter Sach­bear­beit­er dieses wis­sen und bei nur 18 inte­gra­tiv­en Kindern ist es für mich […]

Wer hat nun Recht — Behindertenpolitik in Thüringen

In der Sache um die KiTa-Gebühren, den Eltern­beitrag, wer­den einem nicht nur Steine oder Hür­den in den Weg gelegt, um eine gute Lösung zu find­en, nein es kommt viel schlim­mer. Es find­et sich kein Ver­ant­wortlich­er. Das Land ver­weist auf die Träger, denn es hätte sich ja nichts geän­dert und die Träger ver­weisen, soweit ich erfuhr, wieder aufs Land mit der Begrün­dung, wie es die Volk­sol­i­dar­ität sieht: “Konkret: Für Kinder, die Anspruch auf Eingliederung­shil­fe haben, wurde bish­er von der Sozial­hil­fe auch der Eltern­beitrag im Pflege­satz mit über­nom­men. Eltern, die für sich für ihre Kinder mit Behin­derun­gen für eine Früh­förderung in ein­er […]
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Schwere der Behinderung proportional zur Menge an Klagen

[…]weit­ergeleit­et und damit sind sie weit­er­hin zuständig, zumin­d­est, wenn man das Sozialge­set­zbuch ernst nimmt. Die Ablehnung ist sog­ar ohne Rechts­belehrung, somit muss man wohl gegenüber den Patien­ten nicht mal mehr die Form wahren. Aber neben diesen haben wir auch Erfolg: das Son­nen- und Regen­dach wie auch der Regen­schutz für den Rehabug­gy und die Ther­a­piemat­te haben sie genehmigt im Wider­spruchsver­fahren. Was heißt dies: dran bleiben, dran bleiben. Neben­bei ste­hen noch zwei Dinge aus: die Bet­tau­flage und eine Lagerungss­chlange. Doch die Lagerungss­chlange wer­den wir neu verord­nen lassen, da wir jet­zt erfuhren, dass hier das falsche Hil­f­s­mit­tel verord­net wurde. Ich zäh­le mal zusam­men: […]
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Wartezeit vs. Diskriminierung

Wozu braucht man die Krankenkasse, nein, ich for­muliere es anders: Warum gibt es noch keine Hil­f­s­mit­telka­sse? Eine gute, eine schlechte Frage? Das Urteil darüber mag ich nicht for­mulieren, deut­lich ist, Genehmi­gun­gen für Hil­f­s­mit­tel sind die Dinge, die bei unser­er Krankenkasse einen lan­gen, lan­gen Weg brauchen, so lange, das ich schon von Diskri­m­inierung sprechen möchte. Denn das Warten auf die Genehmi­gung von vier verord­neten Hil­f­s­mit­tel dauert schon gute zehn Monate. Diskri­m­inierung, na da sie ihrer Auf­gabe nicht nach kom­men die Schwere der Behin­derung auszu­gle­ichen und damit die Beein­träch­ti­gung aberkennen.  Diskri­m­inierung, jet­zt, da die Kasse sich schon mündlich geäußert hat, dass sie […]

Darlehen jetzt Zuschuss!

[…]Jena) über die (gewe­sene) Prob­lematik (ich erhalte als beurlaubter Studieren­der kein ALG II). In diesem Artikel wird deut­lich, dass “jenar­beit” jet­zt die Recht­sauf­fas­sung zum alten Bun­dessozial­hil­fege­setz (§ 26) ana­log zum aktuellen Sozialge­set­zbuch II anerken­nt, worin die Auf­fas­sung beste­ht, dass beurlaubte Studierende nicht mehr förderungs­fähig sind laut dem BAFöG und Hil­fe zum Leben­sun­ter­halt bekom­men kön­nen bei Bedürftigkeit (im Stad­trat redete man bei Härte­fall) und dies nicht als Dar­lehen, son­dern als Zuschuss.   Dann hoffe ich mal, das dies Recht auf Leis­tun­gen zum Leben­sun­ter­halt für beurlaubte Studierende jet­zt auch in Zukun­ft erhal­ten bleibt. Ich möchte mich noch für die Unter­stützung ver­schieden­ster Men­schen bedanken, […]

Studium und Kind

[…]( *5). Warum entscheidet die optierende Kommune Jena sich dafür der genannten Bezugsgruppe kein ALG II mehr zu zahlen? Sie wen­det den §7 Absatz 5 des Sozialge­set­zbuch­es II (6) auf diese Bezugs­gruppe an, da sie meinen, auch wenn ein Studieren­der seine Aus­bil­dung unter­bricht durch eigene Krankheit oder Elternzeit, sei er trotz­dem noch förderungs­fähig nach dem BAFöG (7), da sein Stu­di­en­gang an der Hochschule an sich förderungs­fähig ist. Doch bekommt ein Studieren­der keine Leis­tun­gen mehr nach dem BAFöG, wenn er oder sie das Studi­um unter­bricht über 3 Monat­en, da er / sie seine Hochschule (Aus­bil­dungsstätte) nicht mehr besucht und somit keine […]

Darlehen jetzt Zuschuss -

Heute war eine Erörterung über die einst­weili­gen Anord­nung beim Lan­dessozial­gericht in Erfurt, wo die Rechtsvertreter bei­der Parteien anwe­send waren. Das Ergeb­nis: die Leis­tun­gen zum Leben­sun­ter­halt wer­den mir als Zuschuss gewährt, somit nicht mehr als Dar­lehen 🙂 . Dieses soll jet­zt für alle beurlaubten Studieren­den (wohn­haft in Jena) gel­ten in Härte­fällen. Dann warte ich mal auf die Post in den näch­sten Tagen oder Wochen, um es schwarz auf weiß zu haben und hoffe diese Sto­ry hat jet­zt hier­mit ihr Ende […]

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