Search results for "krankenpflege"
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[…]AKI genannt. Die HKP galt für die AKI zuvor zusammen mit der Richtlinie Häusliche Krankenpflege. Die zum neuen Gesetz, dem §37c SGB V, gehörige Richtlinie (AKI-RL) wurde im März 2022 veröffentlicht und wird und soll den Anspruch für die Versicherte beschreiben und absichern, die diese Leistung über die HKP erhielten. In der Häuslichen Krankenpflege, der Richtlinie, hieß diese Leistung spezielle Krankenbeobachtung. Ein Schwerpunkt der speziellen Krankenbeobachtung ist, dass bei Menschen mit gestörten Vitalfunktionen, wie die Atmung, lebensbedrohlicher Komplikationen vermieden werden sollen. Kurz gesagt: der Tod, wenn keine medizinische Behandlung schnellstmöglich erfolgt. Für Patienten, die beatmet oder tracheotomiert sind, erfordert das […]
[…]oder Fachärzt:in ohne besondere Qualifikation. Diese Person durfte es wie Häusliche Krankenpflege verordnen. In Zukunft, also ab dem 31.10.23 sieht dies anders aus. Die Versicherten benötigen von einer spezialisierten Fachärzt:in eine Erhebung über ihre Beatmung / Tracheostoma dafür, einen Behandlungsplan und eine Verordnung. Doch der 31.10. ist nicht mehr weit weg, wenn es um Arzttermine geht. Denn auf einen Termin bei einer Fachärzt:in warten Versicherte häufig mehrere Monate. Da kann es sein, wenn ich im Juni einen Termin will, dass ich diesen erst im November oder Dezember bekomme. Wenn ich aber erst im Juni oder Juli erfahre, wer bei uns als […]
Dies Intensivpflegegesetz (IPreG) überfordert, verstört mich und dann, in einer Diskussion ergibt sich: Die Pflege-WG wird mit dem Privathaushalt gleichgesetzt?Ein Gerücht? Eine neue Richtlinie? Nichts gefunden und doch dann sickerte zu mir durch: Ein Entwurf besagt es, einer von einem Verein für Patientensicherheit. Mein Herz pochte und ich sah unsere Intensivlady schon in einer 1:3 Pflege, wo sie nur noch sediert wird. Ihre Lebensfreude ist dahin. Sie benötigt eben eine 1:1 Pflege. Jo, und dies Schriftstück besagt so was wie genügend Stellplatz für Rettungsfahrzeuge oder ein Umkleideraum für die Pflegefachkräfte, dies gilt auch für private Haushalte, wenn dort ein:e Versicherte:r […]
[…] Der Pflegenotstand bezieht sich besonders auf die Pflegefachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpflegerin, Altenpflegerin oder Kinderkrankenpflegerin. Diese haben eine dreijährige Berufsausbildung mit staatlichen Examen. Diese sind zumeist im Job und lesen nicht täglich Stellenanzeigen, wenn überhaupt. Oder es sind Bewerber:innen, die häufig wegen familiären Umständen oder Kindern, nur zu bestimmte Arbeitszeiten eine Stelle antreten können. Das ist okay, aber löst bei uns nicht die Personalnot, wenn ich eine Fachkraft für Nachtdienste benötige und es melden sich nur Leute, die montags bis freitags von acht bis sechzehn Uhr arbeiten können. Der Pflegemarkt bei den Hilfskräften kann, je nach Region, auch angespannt […]
[…]Leistungen wie Medizinprodukte (Hilfsmittel), Heilmittel, Krankenpflege oder „besondere“ Therapien gebraucht werden. Das Gute vorweg, wenn du in der Gesetzlichen versichert bist: Du kannst die Krankenversicherung wechseln. Das, aus Erfahrung vieler, Schlechte: Innerhalb einer Krankenkasse können unterschiedliche Erfahrungen bestehen. Da könnte ich denken: Wow, hier werden die Gesetze vom Sozialgesetzbuch, die Richtlinien zu den Leistungen, ziemlich breit ausgelegt. Woran liegt es? Vier Gründe: die/der Sachbearbeiter:innen besitzen unterschiedlichen Kenntnisse über die Leistungen und legen sie anders aus; die Abteilungen arbeiten unterschiedlich, je nach Region geht es um ein Kind oder Erwachsenen arbeitet dein Leistungserbringer, also dein Sanitätshaus, Homecare oder der Pflegedienst gut […]
[…]Intensivkind mit fährt und es somit während der Fahrt begleitend versorgt. Manche Kinderkrankenpflegedienste werden auch mit Spenden unterstützt oder sie kennen eine Stiftung, die genau solche Fälle (teil-)finanziert wie die Urlaubsbegleitung. Einfach mal fragen. Welche Kosten kommen auf die pflegenden Eltern wegen der Grundpflege zu? Im Urlaub ist vieles anders als Zuhause. Auch in der Pflege. Wenn Zuhause die Eltern die Grundpflege selbst übernehmen, kann es im Urlaub passieren, dass sie verhindert sind wegen Ausflügen oder einem abendlichen Essen. Falls keine besondere Regelung schon besteht wegen der Grundpflege, sollte auch mit dem Pflegedienst besprochen werden, wie die Grundpflege verrechnet werden kann. […]
[…]können sie keine Kraft aufbauen für den Alltag. Zum Glück bietet hier die Häusliche Krankenpflege bei der gesetzlichen Krankenkasse die „Freiheit“, dass die Pflegefachkraft (oder mehrere) mit kann, solange es ein geeigneter Ort ist, wo die Pflege erbracht werden kann. Zu beachten ist aber, wenn es ins Ausland gehen soll: Welche Leistungen dürfen oder können die Krankenkassen innerhalb der EU oder anderen Ländern erbringen? Fragt bei der Krankenkasse nach und auch, ob es für den Pflegedienst möglich wäre, im Ausland tätig zu sein. Doch muss die gesetzliche Krankenkasse nicht die Mehrkosten für Urlaub tragen, wie die Anreise oder die Unterkunft der Pflegekräfte. […]
[…]gleiche Verordnung verwendet wird wie für alle anderen Leistungen der Häuslichen Krankenpflege. Es könnte dadurch schwierig sein, vermutlich. Dagegen kenne ich bei den größeren Krankenkassen, dass sie für die AKI eigene Sachberarbeiter:innen beschäftigen. Es somit in deren Hause eine Sortierung gibt nach „regulärer“ Häuslicher Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege. Bei einer großen Krankenkasse wie die Barmer oder TK ließe sich doch dann statistisch hochrechnen, wie viele Versicherte mit AKI versorgt werden? Ja oder ja? Wäre auch sinnvoll, schließlich wurde der Gesetzgeber tätig und gestaltete ein Intensivpflegegesetz, kurz IPreG. Ist es da nicht wichtig zu wissen: Hey, wie viele Menschen betrifft dies Gesetz […]
[…]Beatmungsgerät Heilmittel wie Physiotherapie oder Logopädie Medikamente Häusliche Krankenpflege (außerklinischen Intensivpflege) ärztliche Betreuung mit verschiedenen Spezialambulanzen Palliativversorgung Krankenhausversorgung bei Krisen und zur Diagnostik Notfallmedizin in Krisen Jupp, und da ist der Haken, wo darf ich festmachen, ob das, was uns fehlt in diesem System, auch anderen pflegenden Eltern fehlt. Andere Familien haben andere Baustellen und es mag sein, die Auswirkungen sind ähnlich, die benötigten Hilfen sind ähnlich. Eine Objektivierung ist hier nötig, soweit sie wiederum möglich ist, aber nicht abschließend sein sollte und darf. Es würde bedürftige Familien wiederum ausschließen, die nicht mit diesem Objektiv gesehen werden können und doch […]
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