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Gefragt: Dein Erlebnis in der außerklinischen Intensivpflege

[…]AKI genannt.  Die HKP galt für die AKI zuvor zusam­men mit der Richtlin­ie Häus­liche Krankenpflege. Die zum neuen Gesetz, dem §37c SGB V, gehörige Richtlin­ie (AKI-RL) wurde im März 2022 veröf­fentlicht und wird und soll den Anspruch für die Ver­sicherte beschreiben und absich­ern, die diese Leis­tung über die HKP erhielten. In der Häus­lichen Krankenpflege, der Richtlin­ie, hieß diese Leis­tung spezielle Krankenbeobachtung. Ein Schw­er­punkt der speziellen Kranken­beobach­tung ist, dass bei Men­schen mit gestörten Vital­funk­tio­nen, wie die Atmung, lebens­bedrohlich­er Kom­p­lika­tio­nen ver­mieden wer­den sollen. Kurz gesagt: der Tod, wenn keine medi­zinis­che Behand­lung schnell­st­möglich erfolgt. Für Patien­ten, die beat­met oder tra­cheotomiert sind, erfordert das […]
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Außerklinische Intensivpflege ist ein Problem mit zwei Fachärzt:innen

[…]oder Fachärzt:in ohne beson­dere Qualifikation.  Diese Per­son durfte es wie Häus­liche Krankenpflege verordnen.  In Zukun­ft, also ab dem 31.10.23 sieht dies anders aus. Die Ver­sicherten benöti­gen von ein­er spezial­isierten Fachärzt:in eine Erhe­bung über ihre Beat­mung / Tra­cheostoma dafür, einen Behand­lungs­plan und eine Verordnung.  Doch der 31.10. ist nicht mehr weit weg, wenn es um Arzt­ter­mine geht.  Denn auf einen Ter­min bei ein­er Fachärzt:in warten Ver­sicherte häu­fig mehrere Monate. Da kann es sein, wenn ich im Juni einen Ter­min will, dass ich diesen erst im Novem­ber oder Dezem­ber bekomme.  Wenn ich aber erst im Juni oder Juli erfahre, wer bei uns als […]
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Kollidiert Patientensicherheit bei außerklinischer Intensivpflege mit Grundrechten

Dies Inten­sivpflegege­setz (IPreG) über­fordert, ver­stört mich und dann, in ein­er Diskus­sion ergibt sich: Die Pflege-WG wird mit dem Pri­vathaushalt gle­ichge­set­zt?Ein Gerücht? Eine neue Richtlin­ie? Nichts gefun­den und doch dann sick­erte zu mir durch: Ein Entwurf besagt es, ein­er von einem Vere­in für Patien­ten­sicher­heit. Mein Herz pochte und ich sah unsere Inten­sivla­dy schon in ein­er 1:3 Pflege, wo sie nur noch sediert wird. Ihre Lebens­freude ist dahin. Sie benötigt eben eine 1:1 Pflege. Jo, und dies Schrift­stück besagt so was wie genü­gend Stellplatz für Ret­tungs­fahrzeuge oder ein Umk­lei­der­aum für die Pflege­fachkräfte, dies gilt auch für pri­vate Haushalte, wenn dort ein:e Versicherte:r […]
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Sag adieu der ambulanten Pflege

[…] Der Pflegenot­stand bezieht sich beson­ders auf die Pflege­fachkräfte wie Gesund­heits- und Krankenpflegerin, Altenpflegerin oder Kinderkrankenpflegerin.  Diese haben eine drei­jährige Beruf­saus­bil­dung mit staatlichen Exa­m­en. Diese sind zumeist im Job und lesen nicht täglich Stel­lenanzeigen, wenn überhaupt. Oder es sind Bewerber:innen, die häu­fig wegen famil­iären Umstän­den oder Kindern, nur zu bes­timmte Arbeit­szeit­en eine Stelle antreten können.  Das ist okay, aber löst bei uns nicht die Per­son­al­not, wenn ich eine Fachkraft für Nacht­di­en­ste benötige und es melden sich nur Leute, die mon­tags bis fre­itags von acht bis sechzehn Uhr arbeit­en können. Der Pflege­markt bei den Hil­f­skräften kann, je nach Region, auch anges­pan­nt […]

Achtung: Die richtige Krankenkasse mit häuslicher Intensivpflege wirst du nicht finden

[…]Leis­tun­gen wie Medi­z­in­pro­duk­te (Hil­f­s­mit­tel), Heilmit­tel, Krankenpflege oder „beson­dere“ Ther­a­pi­en gebraucht werden.  Das Gute vor­weg, wenn du in der Geset­zlichen ver­sichert bist: Du kannst die Kranken­ver­sicherung wechseln.  Das, aus Erfahrung viel­er, Schlechte: Inner­halb ein­er Krankenkasse kön­nen unter­schiedliche Erfahrun­gen beste­hen. Da kön­nte ich denken: Wow, hier wer­den die Geset­ze vom Sozialge­set­zbuch, die Richtlin­ien zu den Leis­tun­gen, ziem­lich bre­it ausgelegt.  Woran liegt es? Vier Gründe: die/der Sachbearbeiter:innen besitzen unter­schiedlichen Ken­nt­nisse über die Leis­tun­gen und leg­en sie anders aus; die Abteilun­gen arbeit­en unter­schiedlich, je nach Region  geht es um ein Kind oder Erwachsenen arbeit­et dein Leis­tungser­bringer, also dein San­ität­shaus, Home­care oder der Pflege­di­enst gut […]
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Gehts noch? Außerklinische Intensivpflege und Urlaub mit dem Intensivkind samt Pflegekraft — Teil 2

[…]Inten­sivkind mit fährt und es somit während der Fahrt beglei­t­end versorgt. Manche Kinderkrankenpflege­di­en­ste wer­den auch mit Spenden unter­stützt oder sie ken­nen eine Stiftung, die genau solche Fälle (teil-)finanziert wie die Urlaubsbegleitung. Ein­fach mal fragen.  Welche Kosten kommen auf die pflegenden Eltern wegen der Grundpflege zu? Im Urlaub ist vieles anders als Zuhause. Auch in der Pflege.  Wenn Zuhause die Eltern die Grundpflege selb­st übernehmen, kann es im Urlaub passieren, dass sie ver­hin­dert sind wegen Aus­flü­gen oder einem abendlichen Essen.  Falls keine beson­dere Regelung schon beste­ht wegen der Grundpflege, sollte auch mit dem Pflege­di­enst besprochen wer­den, wie die Grundpflege ver­rech­net wer­den kann.  […]
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Gehts noch? Außerklinische Intensivpflege und Urlaub mit dem Intensivkind samt Pflegekraft — Teil 1

[…]kön­nen sie keine Kraft auf­bauen für den Alltag. Zum Glück bietet hier die Häus­liche Krankenpflege bei der geset­zlichen Krankenkasse die „Frei­heit“, dass die Pflege­fachkraft (oder mehrere) mit kann, solange es ein geeigneter Ort ist, wo die Pflege erbracht wer­den kann. Zu beacht­en ist aber, wenn es ins Aus­land gehen soll: Welche Leis­tun­gen dür­fen oder kön­nen die Krankenkassen inner­halb der EU oder anderen Län­dern erbringen? Fragt bei der Krankenkasse nach und auch, ob es für den Pflege­di­enst möglich wäre, im Aus­land tätig zu sein.  Doch muss die geset­zliche Krankenkasse nicht die Mehrkosten für Urlaub tra­gen, wie die Anreise oder die Unterkun­ft der Pflegekräfte.  […]
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Intensivpflegegesetz? Aber nur 20 Intensivpatienten nicht in der Klinik

[…]gle­iche Verord­nung ver­wen­det wird wie für alle anderen Leis­tun­gen der Häus­lichen Krankenpflege. Es kön­nte dadurch schwierig sein, vermutlich. Dage­gen kenne ich bei den größeren Krankenkassen, dass sie für die AKI eigene Sachberarbeiter:innen beschäfti­gen. Es somit in deren Hause eine Sortierung gibt nach „reg­ulär­er“ Häus­lich­er Krankenpflege und der außerklin­is­chen Intensivpflege. Bei ein­er großen Krankenkasse wie die Barmer oder TK ließe sich doch dann sta­tis­tisch hochrech­nen, wie viele Ver­sicherte mit AKI ver­sorgt wer­den? Ja oder ja? Wäre auch sin­nvoll, schließlich wurde der Geset­zge­ber tätig und gestal­tete ein Inten­sivpflegege­setz, kurz IPreG.  Ist es da nicht wichtig zu wis­sen: Hey, wie viele Men­schen bet­rifft dies Gesetz […]
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Pflegende Eltern müsst ihr sein, damit euch was fehlt und vergiss Diagnose

[…]Beatmungsgerät Heilmit­tel wie Phys­io­ther­a­pie oder Logopädie Medika­mente Häus­liche Krankenpflege (außerklin­is­chen Inten­sivpflege) ärztliche Betreu­ung mit ver­schiede­nen Spezialambulanzen Pal­lia­tivver­sorgung Kranken­hausver­sorgung bei Krisen und zur Diagnostik Not­fallmedi­zin in Krisen Jupp, und da ist der Hak­en, wo darf ich fest­machen, ob das, was uns fehlt in diesem Sys­tem, auch anderen pfle­gen­den Eltern fehlt.  Andere Fam­i­lien haben andere Baustellen und es mag sein, die Auswirkun­gen sind ähn­lich, die benötigten Hil­fen sind ähnlich. Eine Objek­tivierung ist hier nötig, soweit sie wiederum möglich ist, aber nicht abschließend sein sollte und darf. Es würde bedürftige Fam­i­lien wiederum auss­chließen, die nicht mit diesem Objek­tiv gese­hen wer­den kön­nen und doch […]
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