Search results for "wer darf trachealabsaugen"
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[…]bekam wiederholt einen Hitzestau. Blöd! Zum Glück ist dies Medikament „Geschichte“. Wer die Fenster nicht aufmacht, wer nicht für Durchzug sorgt in der Wohnung (mal abgesehen von den Wohnungen mit Klima- oder Belüftungsanlage) kann dann mit schlechter Luft kämpfen und diese kann krank machen. Denn zum einen steigt die Luftfeuchtigkeit durch unsere Atmung, durch die Küche und Bad. Diese sorgt für Schimmelpilze und das unser eigener Schweiß schlechter verdunstet — sorgt damit wiederum für Hitzestau bei uns. Zum anderen steigen der Kohlendioxidgehalt und die Schadstoffe in der Raumluft an. Schadstoffe könne zum Beispiel aus Kunststoffen oder Möbeln austreten. Somit gilt, wie […]
[…]der Woche nicht klären. Unser integrativer Kindergarten sollte, wollte oder hat nicht, wer auch immer das entschied. Aber das Kind, es meinte, wenn die nicht streiken, dann bleibe halt ich zu Hause. Na, gemeint hat sie es wohl selber nicht, es war wohl eher ein Infekt, Fieber und … Kein und, denn eine Ursache fand sich bisher nicht und sagen konnte sie es auch nicht, wo es zwickt, ob Hals, Rachen oder im Bauch. Am Mittwoch war dann Schluss mit Fieber, pünktlich. Denn am Donnerstag war Abschlussfeier von den Vorschulkindern, da darf man nicht fehlen, auch wenn man die Party […]
[…]ausgebildet sind, üben wir doch Krankenpflege aus. Sei es, wenn wir Sekret absaugen oder die Werte des Pulsoxys ablesen und beurteilen, ob unser Kind einen oder zwei Liter Sauerstoff braucht. Auch werden wir Laienpfleger:innen in den Prophylaxen angeleitet, sei es, wenn es heißt alle vier Stunden Lagerungswechsel beim immobilen Intensivkind. Wir sichern wie die ausgebildeten Krankenpflegekräfte den ärztlichen Behandlungsplan ab. Wir sind dabei Laien und das bedeutet, wir sind mit unserem Wissen über die Krankenpflege auf unser Kind begrenzt und sogar nur so weit, wie wir es erlebt haben. Nur so weit, wie wir von professionellen Pflegefachkräften und Medizinern angeleitet wurden. […]
[…]wichtige Voraussetzung beim Intensivkind ist noch, dass sie einwilligt, wer sie absaugt. Da die Lady es nicht äußern kann, übernehmen wir diese Zustimmung. In der Zeitschrift „beatmet leben“ 5 / 2014 habe ich letztens den Artikel „Fachpflege ohne Ausbildung“ gelesen über medizinisch ungelernte Kräfte in der Betreuung von beatmeten Patienten. Eine Lösungssuche für das Dilemma „Pflegenotstand“. Denn der Fachkräftemangel in der Pflege macht es schwer geeignetes Pflegepersonal zu finden für die Versorgung von tracheotomierten und / oder beatmeten Menschen. Der Vorschlag: Das medizinisch ungelernte / gering qualifizierte Personal, zum Beispiel Erzieher, wird in qualifizierenden hoch intensiven Kursen mit Theorie und […]
[…]je nach Tarif, gut eineinhalb Stunden Pflegedienst in der Woche realisieren. Bei uns werden diese zweihundert Euro im Monat “gesammelt” für das Kinderhospiz gebraucht, wegen der Ablehnung der stationären Hospizpflege, um die Kosten zu decken, für welche eben diese spezielle Pflege vorgesehen ist. Und dafür verringern sich dann die Mittel für eine Entlastung zu Hause, wodurch, letztendlich, wiederum ein Hospizaufenthalt dringlicher wird. Nun aber noch ein Satz zu: Wer gibt Auskunft, wo man sein Kind hingeben kann für die Kurzzeitpflege? Neben der Krankenkasse bzw. Pflegekasse, das Sozialamt. Denn das Ressort Pflege ist auch deren Sachgebiet. Und man muss noch anmerken, für […]
[…]Pflegestufe auch nicht ausreichend, um als Lebensunterhalt durch zu kommen. Wer nichts besitzt, gut, der kann dazu noch ALG 2 beantragen. Aber wer Angespartes hat, ist hiermit schlecht bedient. Der Familienkredit ist die Abhilfe? Klingt gut, aber warum nicht einen Schritt in der Idee weiter gehen: Wir lehnen den Familienkredit ans BAföG an. Aber was hieße dies genau? BAföG gibt es, wenn es kein weiteres Einkommen gibt, keine gut verdienenden Eltern und kein Vermögen, egal ob Konto oder Immobilie. Gut, denken Sie, dann können sie wiederum gleich ALG 2 beantragen und man muss dies Geld nicht einmal zurückzahlen, ähnlich dem Schüler-BAföG. […]
[…]es denn überhaupt eine Ausbildung, wenn keine Zugangsvoraussetzungen mehr benötigt werden. So darf ich schlussfolgern. Frei nach: Pflegen kann ja jeder, da reicht der frühere Kurs wie früher bei dem Zivildienstleistenden. Pflegen kann nicht jeder Aber Pflege ist mehr als nur Po abwischen, Essen reichen und Betten machen. Der Job braucht ein gutes Grundlagenwissen und viel Expertenwissen über Krankheiten oder Pharmakologie. Und es gibt die Leute in der Pflege mit Abitur, mit sehr guten Realschulabschluss. Es gibt reflektierte Mitarbeiter:innen in den Kliniken oder bei den ambulanten Diensten mit spezialisierten Weiterbildungen wie in der außerklinischen Intensivpflege, Palliativcare oder Wundversorgung. Pflegearbeit ist Wissensarbeit. […]
[…]ein spannender Sommer werden, wer wird wohl dieses Jahr die Kosten übernehemn, und wer das nächste, wer das übernächste .… . Das nenne ich dann Integrationspolitik oder eine Politik für Heime statt Daheim. Zum Glück müssen wir jetzt die Widersprüche nicht mehr neu schreiben. Cave: Was natürlich auch sein kann (und sich sicherlich klärt), vielleicht hat ja die Krankenkasse die damalige Kostenübernahme an das Sozialamt abgewälzt, ob mit oder ohne Gericht. Doch haben wir nie eine Erklärung erhalten über den Wechsel der Eigentümer der Sitzschale in der Kita. Der Eigentümer laut unseren Unterlagen ist die BKK für Heilberufe, warum das […]
[…]logisch sein sollte. Wenn Fachkräfte gebraucht werden und diese unzureichend gefunden werden, steigt deren Wert und somit dürfte ihnen ein höheres Gehalt als bisher sowie bessere soziale Leistungen zu stehen vom Arbeitgeber. Auch wenn Pflegedienste, Krankenhäuser oder Pflegeheime dies erkennen, ist denen wiederum die Hand zum Handeln gebunden. Wer einen guten Lohn zahlen möchte, muss entsprechende Einnahmen haben. Einnahmen, die auch gebraucht werden, um das eingestellte Personal gut zu schulen und weiter zu bilden, eine Forderung von der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Der Forderung stimme ich zu, genauso den Punkt familienfreundliche Arbeitsplätze. Alles Themen, die mit einer guten […]
[…]was macht die Pflegefachkraft allein bei zwei, drei Notfällen gleichzeitig? Würfeln, wer zuerst dran ist, wer verstirbt? Allein schon diese Fakten würden mich zweifeln lassen, ob diese Beatmungs-WG fürs Intensivkind passend sei. Wir mögen es nicht: Lebensrecht von Schwerstkranken? Als Fazit nach einem Artikel zum Urteil bleibt bei mir hängen, dass die Lebensumstände von schwerstkranken Menschen zum Rauswurf aus einem Haus führen können. Mag sein, dass es hier um eine Wohnung ging, wo eine hohe Fluktuation herrschte an Bewohnern, doch es ging mit um die Lärmbelästigung, die die Pflege und medizinische Versorgung von Schwerstkranken mit sich bringt, so liest sich […]