Search results for "wer darf trachealabsaugen"
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[…]direkt mit den erkrankten Kindern arbeiten. Leider konnte dieser Wunsch nicht erfüllt
werden. Der ambulante Dienst hat es aber auf die Todo für den nächsten Schülerfreiwilligentag genommen. Begleitet wurde dieser Tag durch eine Ehrenamtliche —
Wer Lust hat, den Thüringer Kinderhospizdienst Jena — Weimar zu unterstützen, der melde sich einfach bei
[email protected] — mehr Information zum Ehrenamt beim ambulanten […]
[…]sollen vom Pflegedienst er äußert / sich wünscht, wann diese Leistungen erbracht werden oder auch gebraucht werden, zum Beispiel wenn Angehörige außer Haus sind und nicht die Pflege übernehmen können er beim Pflegedienst Zusatzleistungen vereinbart / einkaufen will, die mit der ärztlichen Verordnung nichts gemein haben, aber in Verbindung stehen können, zum Beispiel Abholdienste oder die Leerung des Briefkasten, wenn der Dienst beginnt. Jetzt mag ein jeder mir gegen halten, der Auftraggeber der Pflege ist doch die Krankenkasse, denn sie sendet dem Pflegedienst über einen Bescheid die Auftragsbestätigung zu. Dadurch gewinnt der Patient nicht den „Status“ eines Kunden; der Patient […]
[…]Schäden vom Intensivkind zu ihrem Wohle. Durch die schnelle Intervention werden schwere gesundheitliche Folgen verhindert wie eine Sauerstoffmangelsituation, Kreislaufkolapps oder schwere Verletzungen. Es liegt sichtbar: Gelingt ein sofortiger Absaugvorgang, ist die Gefahr einer Kontamination des Katheters geringer und ein aseptisches Vorgehen abgesichert. Denn die Pflegefachkraft kann sich auf den Absaugvorgang mit No(n)-Touch konzentrieren. Verwendet sie sterile Handschuhe und beim Auspacken und Anziehen fällt das Intensivkind in Panik, hat sie zwei schwere akute Baustellen. Dabei kann das aseptische Vorgehen beim Absaugen scheitern. Oder mal übertragen betrachtet: Wenn ein Patient in der Psychiatrie in eine Krise mit schwerer Unruhe rutscht, der wild […]
[…](online leider nur in der Bezahlversion): Pflegenotstand zerrt an Familie: Schwerbehinderte Tochter braucht Rund-um-die-Uhr-Betreuung Liebe Pflegefachkräfte, wer mehr über die häusliche Intensivpflege erfahren will, eine neue Orientierung sucht — schreibt mich an übers […]
[…]„Kleiner Kalender“: “Jene, die krank sind, sollen besucht oder angerufen werden. Wer Kranke pflegt, egal ob privat oder beruflich, soll gewürdigt werden.” aus http://www.kleiner-kalender.de/event/welttag-der-kranken/36907.html abgerufen am 11.02.2016 Na, ob ich heute noch gewürdigt werde als privat pflegende Person? Doch möchte ich dies nutzen, allen Pflegenden bei unserer Madame unsere Anerkennung und Dank aussprechen. Ohne diese ständig helfenden Händen wäre unser heutige, gewonner Alltag nicht umsetzbar. Es verlangt viel Kraft und Mut, sich der Pflege von schwerkranken Kindern wie dem Intensivkind zu widmen. […]
[…]keine ausreichende Qualität liefert. Doch bleibt für mich die Frage, wie dies gestaltet werden kann und wer bestimmt, was ein qualitätsgerechtes Produkt ist (Mindeststandard) und was wäre eine […]
[…]eventuell nicht ausreichend. Ein mehr an Leistungen würde sicherlich auch gebraucht werden. Doch mit dem, was schon erreicht worden ist, wurde ein Weg eröffnet, wie Pflege und Beruf auf eine gewisse Zeit vereinbart werden […]
[…]der Veranstaltung teilte mir mit, dass es kostenlose Karten gibt für Betroffene.
Wer daran Interesse hat, bitte Frau Kuckhoff kontaktieren unter E‑Mail:
[email protected] oder nutzt die Kontaktdaten auf der […]
[…]Erleben verstärken und zu einer Ablehnung des Hilfsmittels führen. Wer ohne Mitsprache der Pflegenden / Angehörigen und des Betroffenen über dessen Hilfsmittel entscheidet, entscheidet letztendlich auch über die Lebensqualität des Betroffenen und seiner Familie. Es ist eine hohe Verantwortung. Ist diese These gewagt? Nein, ist sie nicht. Denn es ist üblich und rechtlich richtig in Deutschland, die Ärztin / der Arzt verordnet das Hilfsmittel. Die Ärzteschaft entscheidet somit darüber, was wäre der „angenommene“ Bedarf an Hilfsmitteln für seinen Patienten, um zum Beispiel eine Behinderung auszugleichen. Die Ärztin/ der Arzt muss es auch vor dem medizinischen Dienst begründen. Vor kurzem musste […]
[…]wo ein Millimeter der Lösung Levomepromazin fast 50Cent kostet; bei der deutlich preiswerteren Variante müssen wir drauf legen, obwohl dort ein Millimeter der Lösung ca. 31Cent kostet. Jetzt stellt sich die Frage, warum? Arbeiten die Krankenkassen so unwirtschaftlich? Ich vermute, als die Firma ihren Preis erhöht hat, hat sich nicht der Festbetrag für das Medikament erhöht. Für uns bedeutet es, dass wir beim nächsten Rezept die N1 uns verordnen lassen. Wer aber 5 Euro zuzahlen muss pro Medikament, sollte durch rechnen, ob er mit der N3 nicht wirtschaftlicher […]