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Die Klage vor dem Sozialgericht Altenburg um die Ablehnung der Hospizpflege von der BKK für Heilberufe wurde abgewiesen. Als letzter Satz heißt es in dem Gerichtsbescheid: „Vor diesem Hintergrund stimmt die Kammer der Auffassung des MDK zu, dass es sich bei der Unterbringung des Kindes in einem Kinderhospiz um eine Fehlbelegung handelt und statt dessen ein Schwerstpflegeheim gefunden werden sollte, das Erfahrungen mitschwerstpflegebedürftigen, beatmungspflichtigen Kindern hat.” Sozialgericht Altenburg. S30 KR 3729⁄07. 05/2009 Nun, was ist der Hintergrund, warum das Sozialgericht dem MDK zustimmt? So wie ich es erfasse, hält sich das Sozialgericht an den Rahmenvereinbarung nach §39 fest von 1998 […]
Sondengängige Protonenpumpenhemmer (PPI) stehen mal wieder auf der Tagesordnung, also das Antra mups vs. omeprazolhaltige Generika. Zusammengefasst geht es darum, dass Antra mups teurer ist, als was die gesetzliche Krankenkasse zahlen möchte, obwohl das Intensivkind, in diesem Fall Sondenkind, nicht auf Generika einfach ausweichen kann. Deshalb haben wir gegen das Nein der Kostenübernahme Klage beim Sozialgericht eingereicht. Nebenher haben wir auch ans Bundesversicherungsamt geschrieben zwecks Wirtschaftlichkeitsgebot in diesem Fall. Die Antwort vom Bundesversicherungsamt lässt aber auf sich warten, datiert war unser Brief vom 6. Oktober 2008. Woran dies liegt, wurde bisher nicht mitgeteilt. Die Klage und der G‑BA Das Sozialgericht […]
Letzte Woche habe ich die Gründe der Krankenkasse vorgestellt, warum unsere Klage um die Hospizpflege für die Aufenthalte in den Kinderhospizen abgewiesen werden sollte vom Sozialgericht. Jetzt folgt unsere Meinung dazu, warum die Klage doch zu zugelassen werden sollte: 1. Warum werde ein Hospizaufenthalte einige Zeit im Voraus vereinbart? Gerne würden wir bei Krisen sofort ins Kinderhospiz fahren. Doch bei über 22.000 Kindern mit lebenslimitierenden Erkrankungen und aktuell 9 Kinderhospizen mit 8 — 12 Betten bundesweit kann ein Hospizaufenthalt selten ad hoc stattfinden, hinzu kommt die ungeklärte Finanzierung, Ablehnung der Hospizpflege. Aufgrund dieser knappen Bettenzahl ist die Aufenthaltsdauer auch begrenzt und es […]
Wenn man beim Sozialgericht Klage einreicht, da man die Meinung vertritt, es bestehen gewichtige Gründe, warum einem eine „begehrte“ Leistung zu stehe, so äußert sich im Gegenzug die Beklagte darauf. Denn die hat darauf ihre Antwort, warum eine Klage vom Gericht abgewiesen werden sollte: Die Klageabweisungsgründe. Im unserem einen Fall geht es um die Ablehnung der Hospizpflege für unsere Tochter, weshalb wir das Gericht um eine Entscheidung bemühen. Die Beklagte ist die BKK für Heilberufe, die ihre Gründe hat, weshalb das Sozialgericht unsere Mühen für den Rechtsstreit abweisen sollte. Ihre Klageabweisungsgründe kamen nun am Wochenende mit der Post, welche ich […]
[…]ALG II Stelle Jenarbeit. Ich hatte nämlich mal alles durch gerechnet, also wie weit die ALG-II Bescheide übereinstimmen mit den getätigten Überweisungen, und so bin ich, wenn meine Rechnung stimmt, auf einen Fehlbetrag von über 511,- Euro gekommen für den Monat September letzten Jahres. Überwiesen wurde nämlich nur eine Nachzahlung für die Monate Juli und August. Und wenn mich meine Erinnerung nicht belügt, so waren wir im September alle drei auch noch abhängig vom Arbeitslosengeld. Aber etwas hat endlich geklappt: Ich müsste meine zuviel gezahlten Krankenkassenbeiträge zurück bekommen von der Krankenversicherung. Die ALG II Stelle hätte endlich ihre Pflichtbeiträge an […]
[…]darstellte. Schließlich tritt eine Überzahlung immer ein, wenn man einen Job aufnimmt, die ALG-II Stelle weiterzahlt, da viele Arbeitgeber nicht sofort im ersten Monat den Lohn zahlen. Die ALG-II Stelle zahlt halt im Voraus, was solche Probleme dann vorprogrammiert. Tag: Jena Bürokratie Hartz 4 Kategorie: Intensivkind var […]
Gute Frage. Es soll Untersuchungen geben, die behaupten, dass ein großer Teil der Bescheide falsch seien. Doch muss hier betont werden, die Studien wurden bei der Einführung des Arbeitslosengeldes II durchgeführt. Soweit, so gut. Doch sollte man, wenn es geht, den Bescheid natürlich überprüfen, ob alles richtig ist. Und dazu gibt der Gesetzgeber einen vier Wochen lang Zeit (Widerspruchsfrist). Sinnvoll ist es sicherlich, sich Hilfe bei einem Arbeitslosenverein, einer Beratungsstelle zu holen oder falls es sie gibt noch, in der örtlichen Ombudsstelle. Aber auch im Internet lässt sich Hilfe finden, wie bei www.tacheles-sozialhilfe.de/. Braucht man länger als vier Wochen für […]
[…]mir trotz der Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, kein ALG-II zukommen zu lassen. Stillstand ist nicht ganz richtig, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen fragt jetzt beim Thüringer Landtag nach, wie es aussieht mit meiner Petition dort und beim zuständigen Ministerium fürs […]
[…]sollen?” “Zumindest kommt von den die Reform und eigentlich können diese Studierende ALG-II erhalten, wenn sie kein BAFöG mehr kriegen und bedürftig sind.” “Na Sie bekommen doch auch kein BAFöG mehr. Also haben sie doch Anrecht drauf. Warum ziehen sie nicht nach Weimar? Dort bekommen sie doch dies ALG.” “Na hören Sie mal, ich habe eine schwerst behinderte Tochter, die beatmet ist und hier eine gute ärztliche Versorgung hat. Außerdem, von was soll ich denn den Umzug bezahlen, die neue Wohnung. Ich bekomm ja kein ALG-II und arbeiten gehen kann ich auch nicht, denn wer bitte soll das Kind gut […]
[…]ist der Bescheid da, diese Darlehensgeschichte hat ein Ende, es wird umgewandelt in ALG-II … Träume, kleiner Mann, träume nur und schau mal, was in diesem Land alles möglich ist, trotz … Nun jetzt kam die Antwort auf meine Beschwerde über jenarbeit vom Ministerium […]
[…]gegenüber der Aussage vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass ich ALG-II bekomme könne. Ich frage mich, wozu gibt es diese Aussage, wenn sich die Kommune sowieso nicht dran hält, sie ignoriert und scheinbar ihr eigenes Sozialgesetzbuch am liebsten schreiben will. Denn anders kann ich dies Verhalten nicht werten und liebe Studierende in Jena, bekommt bloß kein Kind oder aber ihr könnt ein Kind bekommen, doch denkt bloß nicht, dass ihr in der Elternzeit ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt habt. Das ist jetzt vorbei in Jena. Die Finanzierung eurer Existenz während der Beurlaubung … entweder eure Eltern zahlen oder […]
Intensivkind zu Hause und wie und wo, was war eigentlich mit der Grundsicherung des Vaters? War da nicht irgendwas mit: Arbeitslosengeld II gibts nicht, aber dafür ein Darlehen. Richtig und laut jenarbeit soll es auch bei einen Darlehen bleiben. Schön oder soll ich sagen: Traurig, wie die Stadt Jena es mit der Versorgung von behinderten Kindern zu Hause hält und sie somit gefährdet, und nicht nur die […]
[…]ich auch gedacht habe: Laut des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht mir ALG II zu. Eine Gesetzesänderung halten sie nicht für notwendig. Das Schreiben vom Bundesministeriums ist eigentlich nur eine Ausformulierung einer Durchführungsrichtlinie (Rz 7.35a) zum § 7 Absatz 5 SGB II. Davon ist “JenArbeit” schon durch mehrere Wege informiert gewesen und sie ignorieren es trotzdem. Somit wird sicherlich auch mein Anhang zum offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Jena ignoriert. Den habe ich letzte Woche an die Stadt gefaxt. Was ist im Anhang? Nun das Ergebnis der Petition Ja, die Stadt zieht es halt vor, die Eltern […]
[…]Brief an ihn blieb bisher ohne Antwort. Rückendeckung für meinen Anspruch auf ALG II habe ich letzten Freitag noch vom Beauftragten für Behinderte vom Land Thüringen erhalten. Ein Schreiben kam von dort. Vielen Dank! Laut dem Brief soll ich mich noch mal an “jenarbeit” wenden und deutlich machen, dass ich Anspruch habe von Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II mit meiner jetzigen, gegeben Hilfebedürftigkeit. Ja und was hat dies mit der Krankenkasse zu tun. Nichts, aber die Krankenversicherung möchte wohl auch ein wenig mit spielen: Unserer HomeCare ‑Service, welcher die Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien für die Beatmung und der Pflege des Tracheostoma […]
Ich bin genervt, verunsichert. Ein neues Gesetz, §37c SGB V, das nur für die häusliche Intensivpflege gebastelt wurde, formt meine Sorgen aus. Es dreht die Angst, ob wir mit unserer Intensivlady nicht mehr zu Hause leben können, wenn alle Richtlinien dazu greifen. Es ist eine größere Angst zu allen Vorschriften durch die Pandemie, wo einige auch bedrohlich wirkten für unsere häusliche Intensivversorgung. Warum? Was? Aber bleiben wir beim neuen Gesetz. Denn dort gibt es eine neue Initiative. Hier kann ich als Betroffener meinen Unmut, meine Unsicherheit, meine Erfahrung äußern. Das Projekt: Selbstbestimmtes Leben mit außerklinischer Intensivpflege (AKI) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt […]
[…]Erfahrungen bestehen. Da könnte ich denken: Wow, hier werden die Gesetze vom Sozialgesetzbuch, die Richtlinien zu den Leistungen, ziemlich breit ausgelegt. Woran liegt es? Vier Gründe: die/der Sachbearbeiter:innen besitzen unterschiedlichen Kenntnisse über die Leistungen und legen sie anders aus; die Abteilungen arbeiten unterschiedlich, je nach Region geht es um ein Kind oder Erwachsenen arbeitet dein Leistungserbringer, also dein Sanitätshaus, Homecare oder der Pflegedienst gut mit der Krankenkasse zusammen Krankenkassen wandeln sich Dazu musst du wissen: Auch wenn deine Krankenkasse heute, ja heute, dir diese oder jene Leistung ohne Tamtam oder Widerspruch genehmigt, kann es morgen anders sein. Vermutlich hast du […]
Ab in den Urlaub. Oh nein, mit dem Intensivkind, mit außerklinischer Intensivpflege (AKI) funktioniert das denn? Nicht so, wie es all die Familien können, die häusliche Pflege nur von den Großeltern kennen. Und doch, ein Urlaub ist möglich, wie in Teil Eins beschrieben. Lies jetzt weiter – es startet mit Mehrkosten, die den Familien mit AKI entstehen. Mit dem Pflegedienst in den Urlaub – eine Dienstreise für die Pflegefachkraft Welche Unkosten haben wir als pflegende Eltern für diese Dienstreise? Der Pflegedienst bekommt in der Regel von der Krankenkasse die Pflegekosten – großer Anteil sind Personalkosten – und was für die Sicherung […]
[…]Sanitätshaus oder der Lieferant direkt mit der Krankenkasse. Dies nennt sich nach den Sozialgesetzen Sachleistungsprinzip. Dies soll für eine sichere Versorgung von Versicherten und Bedürftigen sorgen, eben dass sie benötigte, zweckmäßig und notwendige Sozialleistungen sofort bekommen, ohne damit finanziell belastet zu werden. Wenn das Sanitätshaus meint, sein Geschäft mit den Inkontinenz-Produkten läuft schlecht und es wirft kein Gewinn ab, dann muss der Lieferant entweder mit der Krankenkasse neu verhandeln. Genauso wie der Telefonanbieter den Preis seiner Telefonflatrate anpasst. Oder das Sanitätshaus kündigt alle seine Patient:innen, lässt die Versorgung auslaufen und nimmt keine Rezepte mehr an. Oder es verkauft diesen Bereich […]
Hey, und mit dem Intensivpflegegesetz geht es weiter. Jetzt ist die Erstfassung der Richtlinie dazu raus. Die kommt vom G‑BA, der sich auch mehrere Expert:innen und Betroffene dazu angehört hat. Ob da was gelungen ist, was uns als Familie mit außerklinischer Intensivpflege betrifft. Hm, ja, vielleicht, vielleicht auch nicht. Zumindest gibt es dazu morgen, de 26. November 2021 um 17 Uhr ein Onlinetalk. Wie und was, das erfahrt ihr auf der Webseite von MAIK online. Seit ihr betroffen, ob als Familie oder selbst oder als Pflegekraft oder als Ärzt:in. Dann macht euch einen Eindruck darüber, was es bedeuten kann. Ich selbst erlebe […]
[…]Intensivpflege geregelt über das Gesetz zur Häuslichen Krankenpflege im Sozialgesetzbuch und deren Richtlinie. Einer der Gründe sei die gewollte Qualitätssicherung in dieser Pflegearbeit und weil bei vielen beatmeten (alten) Menschen keine Entwöhnung von der Beatmung ausreichend eingeleitet wurde — genannt Weaning. Gute Gründe? Jupp und Nein. Es gibt häufig gute Gründe, die bei Gesetzesinitiativen geäußert werden, die in den Vordergrund gestellt werden. Bei jeder Gesetzesinitiative steht die Frage, was sind die Hintergründe? Wer will das Gesetz? Welche Auswirkung ist damit beabsichtigt? Welche Auswirkung werden / wurden nicht bedacht? IPreG für weit weniger als 0,03 Prozent der Bevölkerung Beim IPreG wurden […]